Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Astoria Invest AG (Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG)

Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG, Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG

Überblick

Gründung der Astoria Invest AG

Laut Unternehmensangaben wurde die Astoria Invest AG (Walldorf) im Jahre 2012 mit einem Grundkapital von € 50.000,- als Emissionshaus der Astoria-Gruppe gegründet, um „industrielle Kompostierungsanlagen“ nach einem sogenannten „Super-Compost-Verfahren“ im Rahmen von geschlossenen Fonds zu bauen und zu betreiben.

Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG

Zu diesem Zweck bietet, bzw. bot die Astoria Invest AG seit dem Jahre 2013 interessierten Anlegern ab einer Mindesteinlage von € 15.000,- zzgl. Agio die Beteiligung als unmittelbare Kommanditisten oder als Treugeber an einem solchen „Blindpool“-Fonds namens „Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG“ (AG Mannheim, HRA 704708) an, die am 06.12.2012 gegründet wurde.

Gemäss den zugrundeliegenden Prospektangaben der Astoria Invest AG soll der Unternehmensgegenstand dieses Fonds insbesondere auf die Beteiligung an Gesellschaften mit Sitz in Kanada gerichtet sein, die Investitionen in Anlagen zur industriellen Kompostierung tätigen. Hierzu werde in Kanada eine Tochtergesellschaft namens „Astoria Organic Matters Canada LP“ gegründet, die dort eine solche Kompostierungsanlage errichten und betreiben soll. Allerdings behält sich die Emittentin vor, etwaige Liquiditätsreserven auch in nicht näher genannte Geldmarktfonds oder Derivate zu investieren. Als Technologielieferant wird u.a. die Fa. UTV AG (UTV Umwelttechnik Vogel AG, Baden-Baden) benannt, die bereits über langjährige Erfahrung im Bereich der Errichtung und dem Betrieb von Kompostierungsanlagen habe.

Die Erträge der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG sollen bereits mit der Anlieferung des organischen Mülls und zusätzlich aus dem Verkauf des mit der Kompostierung entstandenen Naturdüngers erwirtschaftet werden. Die verwendete „Super-Compost-Technologie“ wandele natürliche Rohstoffe innerhalb von acht Wochen auf umweltfreundlichem Weg in einen Naturdünger mit Wasserspeicherkraft um. Diese Art von Investition in Sachwerte unterliege geringeren Wertschwankungen als bspw. die Investition in Aktien.

Das Gesamtinvestitionsvolumen des Fonds wird mit € 13.828.500,- angeben, wovon ca. € 8-10 Mio. auf das eingeworbene Eigenkapital und der Rest auf eine Fremdfinanzierung in Kanada entfallen. Mit diesem Fremdkapital soll ein sog. „Hebeleffekt“ bewirkt werden, wodurch die Ausschüttungen an die Anleger prognosegemäss höher seien, als bei einer Konzeption ohne Fremdkapital. Die Gesamthöhe der Provisionen und vergleichbarer Vergütungen wird mit 17% des Fondsvolumens incl. Agio angegeben und gleichzeitig versichert, weitere Provisionen fielen nicht an.

Beworben wird die Beteiligung an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG von der Astoria Invest AG u.a. mit einem prozentual gestaffelten „Frühzeichnerbonus“ auf die gezeichnete Kommanditeinlage und der Aussage, mit der „Astoria Super-Compost-Anlage“ die erste industrielle Kompostierungsanlage im Fondsgeschäft zu realisieren, die aufgrund kurzer Planungs- und Installationszeiten sowie geringer Bau- und Betriebskosten hoch wirtschaftlich sei. Ausserdem sei ein Verkauf von Kommanditanteilen an Dritte jederzeit möglich.

Laufzeit der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG

Die Laufzeit der Beteiligung aus dem Hause der Astoria Invest AG soll ca. 5 Jahre betragen, voraussichtlich am 31.12.2017, bzw. 31.12.2018 enden und auch erst zu diesem Zeitpunkt frühestmöglich kündbar sein. Als Rückzahlung am Ende der Laufzeit werden 100%, bzw. ein Gesamtmittelrückfluss von ca. 161% nach Steuern abzüglich Vorabausschüttungen prognostiziert. Die erwarteten Ausschüttungen werden mit ca. 12% p.a. angegeben.

Risiken der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG

Die Risiken des Fonds liegen laut Emissionsprospekt u.a. in der fehlenden, bzw. stark eingeschränkten Handelbarkeit, bzw. Fungibilität der Anteile, in dem Blindpool-Konzept der Anlage und in der Gefahr, dass viele Anleger ihre Beteiligung gleichzeitig kündigen oder eine Rückabwicklung verlangt wird und die Emittentin nicht über ausreichende Liquidität zur Auszahlung der Abfindungsansprüche verfügt. Weitere Risiken bis hin zum Totalverlust und einer Insolvenz bestehen aufgrund verschiedener Verflechtungen und Interessenkonflikte zwischen den beteiligten Personen und Unternehmen.

Gründungsgesellschafter der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG

Als persönlich haftende (Gründungs-) Gesellschafterin der Fondsgesellschaft fungiert die Astoria Partner Management GmbH (Geschäftsführerin: Camilla Dumbeck) und als Treuhänderin, bzw. Treuhandkommanditistin die CONVENT Beteiligungstreuhandgesellschaft mbH (Stand 2013).

Der Komplementärin obliegt laut Prospektangaben das Recht zur Geschäftsführung und zur Alleinvertretung des Fonds, das Recht zur Aufnahme neuer Gesellschafter, zur Verlängerung oder Verkürzung der Platzierungsphase und zur vorzeitigen Beendigung der Emission. Ausserdem hat die Astoria PartnerManagement GmbH die Pflicht zur Einberufung und Abhaltung einer jährlichen Gesellschafterversammlung und zur fristgemässen Aufstellung des Jahresabschlusses.

Die CONVENT Beteiligungstreuhandgesellschaft mbH (Geschäftsführerin: Inge Bellan-Payrault, Stand 2013) hat in ihrer Eigenschaft als Treuhandkommanditistin das Recht, Beteiligungen ganz oder teilweise für Dritte zu halten, die erforderlichen Kapitalerhöhungen vorzunehmen, als Treuhänderin mit einer Vielzahl von Anlegern entsprechende Treuhandverträge abzuschliessen und für diese an einer Gesellschafterversammlung teilzunehmen sowie deren Stimmrechte wahrzunehmen. Die Gesellschaftsanteile an der CONVENT Beteiligungstreuhandgesellschaft mbH (Walldorf) werden von Herrn Thomas Schneider gehalten (Stand 2013).

Die Geschäftsanteile der Astoria PartnerManagement GmbH werden von der Anbieterin des Prospekts, also der Astoria Invest AG (Vorstand: Camilla Dumbeck) gehalten, deren alleinige Aktionärin die Astoria Private Equity GmbH ist. Alleiniger Gesellschafter der Astoria Private Equity GmbH ist Herr Thomas Schneider (Stand 2013).

Diese Gesellschaft hält auch die Geschäftsanteile an der Astoria Organic Matters Ltd., dem sog. „General Partner“ der kanadischen Tochtergesellschaft.

Mittelverwendungskontrolle der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG

Eine Mittelverwendungskontrolle soll laut Prospektangaben durch die Treuhand GmbH Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Erlangen) durchgeführt werden, die in Übereinstimmung mit den im Mittelverwendungskontrollvertrag genannten Voraussetzungen den Auszahlungen vom Eigenkapitaleinzahlungskonto zuzustimmen hat. Zu den Rechten und Pflichten der Treuhand GmbH Franken Wirtschaftsprüfungsgesellschaft soll ausserdem die Überwachung und Sicherstellung der Verwendung der Geldmittel auf der Ebene der Emittentin gehören.

Zahlstelle ist die Fondsgesellschaft selbst, also die Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG.

Laut Gesellschaftervertrag des Fonds hat einmal jährlich bis zum 30. September eines jeden Jahres eine ordentliche Gesellschafterversammlung stattzufinden.

Vertrieb der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG

Vertrieben werden, bzw. wurden die Fondsanteile von der CSM Conqueror Sales & Marketing GmbH & Co. KG (München) und der dima24.de Anlagevermittlung GmbH (Unterföhring).

Aktuelles

16.07.2013: Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG verlängert Zeichnungsfrist

In einer Mitteilung vom 16.07.2013 vermeldet der Vorstand der Astoria Invest AG Frau Camilla Dumbeck einen Platzierungsstand der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG per 15. Juli 2013 von über € 5,5 Mio. Aufgrund der weiterhin anhaltenden starken Nachfrage werde die Zeichnungsfrist bis zum 30.11.2013 verlängert.

Ausserdem wird darauf verwiesen, dass die für das Jahr 2013 benötigten Müllmengen bereits zu ca. 88% vertraglich gesichert seien und dass die ursprünglich angesetzte Auslastung der „Super Compost Anlage“ deutlich überschritten werde.

Das benötigte Grundstück soll bereits durch einen Vorvertrag gesichert sein und über eine Genehmigung zur industriellen Kompostierung verfügen.

•••

10.05.2013: Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG: Überschreitung der Realisierungsschwelle?

Wie die Astoria Invest AG durch ihren Vorstand Camilla Dumbeck am 10.05.2013 mitteilt, soll die Realisierungsschwelle des Fonds von einer Million Euro bereits innerhalb von zwei Wochen nach Vertriebsstart überschritten worden sein.

Desweiteren sei eine detaillierte Anlagenplanung für die „Supber-Compost-Anlage“ von dem Partner UTV Unternehmenstechnik Vogel AG fertiggestellt und läge bereits den kanadischen Ingenieuren zur Berechnung vor.

Ausserdem sei mittlerweile eine bedingte Finanzierungszusage einer kanadischen Bank über die benötigen Fremdmittel von € 5,4 Mio. vorhanden.

Rechtslage

…gegenüber dem Anlageberater oder Anlagevermittler:

Falls ein Anleger der Astoria Invest AG von seinem Berater oder Vermittler unzureichend oder fehlerhaft über die Besonderheiten und Risiken eines solchen geschlossenen Fonds wie der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurde, kann er von dem Anlageberater, bzw. -vermittler, bzw. der dahinter stehenden Beratungs- oder Vermittlungsgesellschaft grundsätzlich im Wege eines Schadensersatzanspruches die volle Rückzahlung seiner Einlage zzgl. einem etwaigen Agio verlangen.

Ein solcher Anspruch auf Schadensersatz kommt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19.10.2006, Az. III ZR 122/05) bspw. dann in Betracht, wenn der Berater oder Vermittler dem Anleger die empfohlene Beteiligung als „sicher“ dargestellt hat, obwohl diese mehr oder weniger riskanter oder gar spekulativer Natur ist.

Ausserdem ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs regelmässig von einem Anspruch des Anlegers auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung auszugehen, wenn der Anleger nicht oder unzutreffend über die wirtschaftliche Plausibilität der betreffenden Kapitalanlage oder über die Bonität und Seriösität der Initiatoren und Kapitalsuchenden aufgeklärt wurde (z.B. BGH, Urt. v. 10.11.2011, Az. III ZR 81/11; BGH, Urt. v. 11.09.2003, Az. III ZR 381/02; OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.03.2006, Az. 5 U 257/05). Liegen dem Berater oder Vermittler hierzu keine gesicherten Informationen vor, hat er den Anleger auch darüber ausdrücklich zu informieren.

Die in einem Emissionsprospekt oder Verkaufsprospekt enthaltenen Hinweise auf etwaige Risiken der betreffenden Kapitalanlage sind im übrigen regelmässig kein Freibrief für den Berater oder Vermittler, Risiken und Besonderheiten abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die (Risiko-) Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (u.a. BGH, Urt. v. 12.07.2007, Az. III ZR 83/96).

Zu solchen und ähnlichen Aufklärungs- und Beratungsfehlern sowie zu den sich daraus ergebenden Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger auf Schadensersatz existiert inzwischen ein Forum umfangreicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und diverser Instanzgerichte.

•••

… gegenüber den Initiatoren, bzw. Gründungsgesellschaftern:

Nach langjähriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH, Urt. v. 13.07.2006, Az. III ZR 361/04) und diverser Instanzgerichte haften auch die Initiatoren einer solchen Kapitalanlage wie der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG, bzw. deren sog. Gründungsgesellschafter den Anlegern gegenüber sowohl bei unvollständigem und fehlerhaftem Prospekt wie auch bei pflichtwidriger Aufklärung und Beratung des Anlegers durch den Berater oder Vermittler unmittelbar auf Schadensersatz und damit im Ergebnis auf eine Rückabwicklung der gezeichneten Kapitalanlage.

Die Gründungsgesellschafter einer sog. Publikums-KG müssen vor allem dafür einstehen, dass ein Verkaufsprospekt, bzw. Emissionsprospekt bei dem Anleger keine falschen Vorstellungen über die von ihm einzugehende Beteiligung weckt und dass die schriftlichen Angaben richtig und auch nicht irreführend sind (z.B. BGH, Urt. v. 06.10.1980, Az. II ZR 60/80). Verletzen die Gründungsgesellschafter diese Pflicht(en), haben sie den betroffenen Anlegern ihren gesamten Schaden aus der Eingehung dieser Beteiligung, also im Zweifel das volle Anlagekapital zzgl. eines etwaigen Agios zu erstatten.

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…gegenüber der Fondsgesellschaft:

Falls der Anleger der Astoria Invest AG durch fehlerhafte oder irreführende Prospektangaben, bzw. pflichtwidrige Aufklärung und Beratung zur Zeichnung von Anteilen an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG veranlasst wurde, kann er seine Beteiligung grundsätzlich auch ausserordentlich und vorzeitig kündigen. Bei einer solchen Kündigung aus wichtigem Grund steht ihm jedoch grundsätzlich nur ein Anspruch auf Auszahlung einer Abfindung, bzw. eines sog. Auseinandersetzungsguthabens zu, welches dem Wert der Beteiligung zum Zeitpunkt der Kündigung entspricht und daher auch negativ sein, d.h. unter der eingezahlten Einlage liegen kann.

Urteile

Urteile im Zusammenhang mit dieser Kapitalanlage liegen uns derzeit nicht vor.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Rainer Lenzen, Rechtsanwalt Patrick Didas

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