Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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valvero Sachwerte GmbH: Zweifelhafte Goldanlage nebst Sachdarlehen

Die valvero Sachwerte GmbH (Berlin) bietet interessierten Anlegern derzeit eine sogenannte „Gold-Leihe“ an, bei der sie Gold kaufen und für einen Zinssatz von 4,5% p.a. gleich wieder an die Anbieterin verleihen sollen.

Hinsichtlich der Sicherheit dieser Anlageform wirbt das Unternehmen mit einem „Doppelairbag“, da die eingelagerten Edelmetalle voll versichert und durch die Bildung von Sondervermögen auch insolvenzgeschützt seien.

Die „Gold-Leihe“ soll eine Laufzeit von 24 Monaten haben, über eine Verlängerungsoption verfügen und keine weiteren jährlichen Kosten für die Anleger verursachen.

 

Das Angebot der valvero Sachwerte GmbH

Bei der sogenannten „valvero Gold-Leihe“ soll es sich nach Angaben der Anbieterin angeblich um ein in der Warenfinanzierung übliches „Sachdarlehen“ handeln. Bei diesem „Sachdarlehen“ bleibe der Anleger Eigentümer seiner Edelmetalle und erhalte hieran ein Pfandrecht. Durch den daraus entstehenden Absonderungsanspruch bestünde ein besonderer Insolvenzschutz.

Das geliehene Gold will die valvero Sachwerte GmbH auf ihre Filialen Garmisch-Partenkirchen (Edelmetallshop Garmisch-Partenkirchen) und Lindau Bodensee  (Edelmetallshop Lindau) verteilen, um schneller entsprechende Kundenwünsche bedienen zu können.

Durch die Häufigkeit des Handels mit der geliehenen Ware soll letztlich „ohne Kursrisiko“ der im Rahmen der „Gold-Leihe“ zugesagte Zins für die Investoren und eine Marge für die Gesellschaft erwirtschaftet werden.

Am Ende der Laufzeit wird den Anlegern eine Rückerstattung des verliehenen Goldes oder alternativ dazu ein Rückkaufsangebot in Aussicht gestellt.

Der (Allein-) Vertrieb dieser „Gold-Leihe“ erfolgt durch die „Goldberater WMH UG“ (Nürnberg).

 

Rechtsrat für Anlageinteressenten und Zeichner der „Gold-Leihe“ der valvero Sachwerte GmbH

Trotz der von der Anbieterin suggerierten Sicherheit dieser Anlageform sollten interessierte Anleger bei diesem Angebot einer festverzinslichen „Gold-Leihe“ vorsichtig sein. In vergleichbaren Fällen wurden solche „Sachdarlehensverträge“ von Gerichten bereits als unwirksam angesehen.

Außerdem stellt sich die Frage, inwieweit den Investoren tatsächlich ein möglicherweise in der Insolvenz bevorrechtigtes Pfandrecht an den von ihnen verliehenen Edelmetallen zustehen soll, wenn mit diesen nach Angaben der Emittentin ein reger Handel getrieben wird.

Anleger, die bereits einen entsprechenden „Sachdarlehensvertrag“ mit der Gesellschaft abgeschlossen haben, sollten auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, diesen Vertrag gegenüber der valvero Sachwerte GmbH vorzeitig rückabzuwickeln und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "valvero Sachwerte GmbH: Zweifelhafte Goldanlage nebst Sachdarlehen" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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