Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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V+ Beteiligungs 2 GmbH: Einladung zur Gesellschafterversammlung

Mit Schreiben vom 13.05.2016 hat die V+ Beteiligungs 2 GmbH (Landshut) die Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG zur ordentlichen Gesellschafterversammlung am 03.06.2016 in München eingeladen. In dieser Versammlung sollen die Anleger u.a. über die aktuellen Vorgänge innerhalb der Fondsgesellschaft und über die Bewertung der einzelnen Beteiligungsunternehmen unterrichtet werden.

Außerdem wird angekündigt, die Gesellschafter über die zukünftige Ausrichtung des Fonds im Bereich des Portfolio- und Assetmanagement, über „positive“ Entwicklungen im Bereich des Beteiligungsmanagements seitens der KVG und über negative Ereignisse bei der Fondsgesellschaft zu informieren.

V+ Beteiligungs 2 GmbH berichtet über negatives Ergebnis im Geschäftsjahr 2014

In ihrem Geschäftsbericht erläutert die V+ Beteiligungs 2 GmbH, dass als neu bestellte Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) die XOLARIS Service-Kapitalverwaltungs AG (München) in die Gesellschaft eingetreten sei, die ihrerseits eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft damit beauftragt habe, die Vermögenswerte der Fondsgesellschaft durch einen unabhängigen Dritten bewerten zu lassen. Diese Bewertung stelle auch die Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses 2014 dar. Dies habe mehr Zeit als ursprünglich geplant in Anspruch genommen, da von Seiten der vormals tätigen KVG, der Metapriori GmbH (Dresden) weder die erforderlichen Informationen noch die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt worden seien.

Desweiteren wird in dem Schreiben der V+ Beteiligungs 2 GmbH vom 13.05.2016 die Gewinn- und Verlustrechnung 2014 bekannt gegeben, die für das Geschäftsjahr ein negatives Ergebnis von rund € 18,4 Mio. ausweist.

Schließlich wird noch auf ein Ermittlungsverfahren der zuständigen Staatsanwaltschaft verwiesen, das wegen Verstoßes gegen das KAGB eingeleitet wurde und bei dem die Staatsanwaltschaft umfangreiche Unterlagen der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG beschlagnahmt habe.

Im übrigen sei eine „Stabilisierung“ des Portfolios geplant und bereits Anfang des Jahres 2016 eine erste Neuinvestition erfolgt.

Rechtsrat für Anleger der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG

Im Hinblick auf die bisherigen Entwicklung bei der V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG sollten betroffene Anleger anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung wegen unvollständiger oder fehlerhafter Beratung oder arglistiger Täuschung durch ihren Anlageberater oder Anlagevermittler vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren und deren Emissionshelfern geltend machen können.

 

Ich habe Ihren Beitrag "V+ Beteiligungs 2 GmbH: Einladung zur Gesellschafterversammlung" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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