Wie der Brancheninformationsdienst „fondstelegramm“ in zwei Beiträgen vom 10.03.2013 und vom 20.03.2013 berichtet hat, drängt sich bei dem Containerinvestment „Solvium Protect“ der Solvium Capital GmbH (Castrop Rauxel) der Verdacht auf, dass mit falschen Angaben zum Bestehen einer Versicherung zur Absicherung der vereinbarten Basismiete und des Rückkaufpreises für die von Anlegern gekauften Container geworben wird.
Laut „fondstelegramm“ hat die Solvium Capital GmbH ihre „Solvium Protect“-Investments u.a. mit dem Argument vertrieben, hinter dieser Absicherung stünde „eine international führende Versicherung“, bzw. eine „namhafte deutsche Versicherung mit Ratings im oberen Investment-Grade“. In Anbetracht dieser Angaben könne es sich nach Einschätzung des „fondstelegramm“ allenfalls um den Versicherungskonzern „Allianz“ handeln, was von dort allerdings bestritten werde.
Da somit die Existenz einer rechtsverbindlichen Versicherung bei den Containerinvestments der „Solvium Protect“-Reihe zumindest fraglich sei, sieht das „fondstelegramm“ ein hohes Haftungsrisiko für den Vertrieb und dessen Vermittler.
Täuschung der Anleger der „Solvium Protect“-Investments?
Sollte sich tatsächlich bestätigen, dass die Solvium Capital GmbH zu Unrecht mit einer Versicherung für die Investments der Anleger geworben hat, die tatsächlich gar nicht besteht, dürften die so getäuschten Anleger ihre Kaufverträge und sonstigen Vereinbarungen mit der Anbieterin, bzw. der Solvium Capital Portfolio GmbH & Co. KG grundsätzlich rückabwickeln, bzw. rückgängig machen können. Sofern die Geschäftsleitung der Solvium Capital GmbH von dieser Täuschung gewusst und somit bei Abschluß der Verträge mit den Anlegern bösgläubig gehandelt haben sollte, kommen auch darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger in Betracht.
Das Investmentangebot „Solvium Protect“
Die Solvium Capital GmbH, die sich selbst als „Anbieter abgesicherter Investments“ bezeichnet, hat interessierten Anlegern zuletzt mehrere Direktinvestments in vermietete Container (Tankcontainer, Standardcontainer) unter der Bezeichnung „Solvium Protect 2“, „Solvium Protect 3“ und „Solvium Protect 4“ angeboten und dabei u.a. damit geworben, dass sich mit diesen Investments höhere Renditen als bei Festgeld erwirtschaften ließen, bei vergleichbarer Sicherheit und Laufzeit.
Sowohl die Basismiete von 4,25% p.a. wie auch das von den Anlegern eingesetzte Kapital soll dabei zu 100% durch eine international führende Versicherung abgesichert sein.
Die Laufzeit der jeweiligen Investionen wird mit 3, 5 oder 7 Jahren angegeben, wobei die Rendite sich je nach Vertragsdauer und Angebot auf 5,36% p.a. bis 7,38% p.a. belaufen soll.
Rechtsrat für Anleger bei „Solvium Protect“-Reihe
Falls sich Anleger im Hinblick auf den von der Solvium Capital AG in Aussicht gestellten Versicherungsschutz getäuscht fühlen, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Verträge vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.
Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Resonanz in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.
Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.