Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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SchroederLombard (Fidentum GmbH): Rückzahlung an die Anleger?

Laut einer Mitteilung der Fidentum GmbH in ihrem Informationsblatt „Der Lombard-Bote“ vom Mai 2015 sollen alle fälligen SchroederLombard-Beteiligungen komplett an die Anleger zurückgezahlt worden sein. Diese Rückzahlung sei möglich gewesen, weil ein größerer Pfandkredit getilgt wurde.

Bei dem Angebot „SchroederLombard“ habe es sich um den Prototyp aller Lombardbeteiliungen (SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2 und 3) gehandelt, für das insgesamt rd. € 14,6 Mio. eingeworben werden konnten.

Der „Lombard-Bote“ kündigt in seiner Mitteilung vom Mai 2015 desweiteren an, dass in Kürze auch die Rückzahlung der Beteiligungsangebote „LombardPlus“ und „LombardClassic“ erfolgen werde.

Das Konzept von „SchroederLombard“

Bei dem Beteiligungsangebot „SchroederLombard“ konnten sich Anleger als typisch stille Gesellschafter an der sogen. „Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ beteiligen, die die eingeworbenen Mittel zum Zweck der Vergabe von Pfand-, bzw. Lombardkrediten an ein Lombardhaus namens Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ausgereicht hat. Den Anlegern wurde für diese Beteiligung eine Verzinsung, bzw. „Ergebnisbeteiligung“ von 7% p.a. für die Dauer der Laufzeit von 3 Jahren zugesagt. Die Rückzahlung der Einlage sollte nach 36 Monaten in Höhe von 100% an die Anleger fällig werden.

Das Mindestanlagevolumen bei „SchroederLombard“ belief sich auf € 8.000,-.

„Schroeder Lombard“ und Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG

Im Rahmen des Beteiligungsangebotes „SchroederLombard“ hat die Beteiligungsgesellschaft mit der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zusammengearbeitet. Begründet wurde diese Zusammenarbeit u.a. damit, dass sich dieses Lombardhaus auf die Beleihung sehr hochwertiger Güter, wie z.B. Uhren, Schmuck und Kunstgegenstände spezialisiert habe. Die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG nehme sowohl eine eigene Bewertung der Pfandgegenstände vor und hole darüberhinaus auch externe Gutachten für die Bewertung der Pfandgegenstände ein. Außerdem lägen die durchschnittlichen Beleihungsgrenzen bei nur 20% bis 40% des jeweiligen Marktwertes der Pfandgegenstände, was zusammen mit einer zwischengeschalteten Mittelverwendungskontrolle zu einer besonders hohen Sicherheit dieser Anlageform führen würde.

Daher könne bei „Schroeder Lombard“ ein Verlust in Form einer Reduzierung der Auszahlungen, bzw. Rückzahlungen nur dann eintreten, wenn in einer Vielzahl von Fällen der Wert der Pfänder von der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG fehleingeschätzt würde, wenn bei der Pfandversteigerung dauerhaft Mindererlöse erzielt werden sollten und wenn der Mittelverwendungskontrolleur seiner Pflicht zum Schutz der Anlegergelder nicht nachkomme.

Ich habe Ihren Beitrag "SchroederLombard (Fidentum GmbH): Rückzahlung an die Anleger?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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