Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Private FLEX Fonds 1: Hoher Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2016

Nach den im Bundesanzeiger veröffentlichten Angaben zum Jahresabschluss der Private FLEX Fonds 1 GmbH & Co. KG (Schorndorf) hat die Fondsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 einen Jahresfehlbetrag von mehr als € 8 Mio. ausgewiesen. In den Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung des „Private FLEX Fonds 1“ heißt es dazu, dass der GuV-Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen“ außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von mehr als € 917.000,- enthalte und dass der GuV-Posten „Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens“ außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von rund € 6,85 Mio. erfordert habe. Diese Zahlen der FLEX Fonds Gruppe deuten auf erhebliche finanzielle Probleme der Fondsgesellschaft hin.

Worin die Probleme dieses FLEX Fonds liegen und warum so hohe Verluste ausgewiesen werden mussten, bzw. weshalb außerplanmäßige Abschreibungen auf einzelne Investitionen in dieser Höhe erforderlich waren, bleibt derzeit im Dunkeln.

Inwieweit sich diese Ergebnisse auf die künftigen Ausschüttungen an die investierten Anleger und eventuell auch auf die Rückzahlung der Einlagen am Laufzeitende auswirken, lässt sich dem im Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss zwar nicht entnehmen. Dass mit ganz erheblichen finanziellen Einbußen für die Investoren bis hin zu einem möglichen Totalverlust zu rechnen ist, bestätigt sich aber durch verschiedene Erfahrungsberichte von Anlegern, die sich inzwischen in unserer Kanzlei gemeldet und unseren Anwälten von reduzierten oder gar gänzlich eingestellten Ausschüttungen berichtet haben.

 

Das Angebot des „Private FLEX Fonds 1“ im Überblick

Mit ihrem vorliegenden Anlageangebot an der Private FLEX Fonds 1 GmbH & Co. KG hat die Flex Fonds Gruppe interessierten Anlegern vor einigen Jahren die Möglichkeit geboten, sich ab einer Mindestanlagesumme in Höhe von € 20.000,- zuzüglich Agio mittelbar als Treugeber an Investitionen der Fondsgesellschaft in Immobilien, Wertpapiere und Rohstoffe zu beteiligen. Dabei konnten die Anleger zwischen verschiedenen Einzahlungsvarianten (FIX-FLEX , ERTRAG-FLEX und CASH-FLEX) wählen.

Die Gesamtinvestitionen der Fondsgesellschaft sollten sich auf bis zu € 100 Mio. belaufen und je zur Hälfte aus Gesellschafter- und Fremdkapital bestehen.

Die geplanten Immobilienvestitionen sollten in Gewerbeimmobilien, Wohnimmobilien und (Immobilien-) Fondsbeteiligungen über den Sekundärmarkt (Zweitmarkt) erfolgen. Des Weiteren wollte die Gesellschaft das Fondsvermögen in Wertpapiere und Rohstoffe, vor allem in Erdgas und Erdöl investieren.

Hierdurch sollte eine breite Streuung der Investitionsmittel erreicht und gleichzeitig eine gewisse Liquidität des Fondsvermögens vorgehalten werden.

Für ihre Beteiligung an dem „Private FLEX Fonds 1“ wurden den investierten Anlegern regelmäßige jährliche Ausschüttungen von 5,75% p.a. ansteigend auf bis zu 7,5% p.a. in Aussicht gestellt.

Erstmals zum Ablauf des 31.12.2012, bzw. bei rückständigen Einlagen erstmals zum Ablauf des 31.12.2017 sollen Anleger etwa bei auftauchenden Problemen ihre Beteiligung an diesem FLEX Fonds kündigen können.

Gründungsgesellschafter des Fonds sind die GF Beteiligungs-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin), die CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH als Treuhandkommanditistin, die CF Fonds GmbH als geschäftsführende Kommanditistin und Herr Jörg Schielein als Kommanditist. Die CURIA Steuerberatungsgesellschaft mbH hält als Treuhänderin, bzw. Treuhandkommanditistin die Anteile der einzelnen Anleger an der Fondsgesellschaft.

Verantwortlicher Prospektherausgeber war die GF Gesellschaft für Konzeption & Marketing von Vermögensanlagen GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Gerald Feig, der zum Zeitpunkt der Prospekterstellung auch gleichzeitig auch Geschäftsführer der CF Fonds GmbH, der GF-Beteiligungs GmbH war.

Für die Eigenkapitalbeschaffung, den Vertrieb, die Finanzierungsvermittlung und die Anlegerbetreuung bei der Private FLEX Fonds 1 GmbH & Co. KG war die PF Private Finance Vermittlungsgesellschaft für Vermögensanlagen GmbH & Co. KG zuständig.

 

Risiken der Beteiligung

Bei dem „Private FLEX Fonds 1“ bestand zunächst ein sogenanntes „Blind Pool“-Risiko, da die konkreten Investitionsmaßnahmen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht festgestanden haben. Daher mussten die Anleger darauf vertrauen, dass die nach ihrer Zeichnung vorgenommenen Investitionen der Fondsgesellschaft auch tatsächlich so ertragreich sein würden, wie im Verkaufsprospekt dargestellt und dass sich bei den vorzunehmenden Investitionen keine weitergehenden Probleme realisieren.

Das Weiteren bestand bei diesem Fonds von vorne herein ein nicht unerhebliches Finanzierungsrisiko, da die Beteiligungsgesellschaft ihre Investitionen zur Hälfte durch Fremdkapitalmittel in Form von Bankdarlehen tätigen wollte. Aufgrund dieser Fremdkapitalmittel besteht für investierte Anleger bei finanziellen Problemen dieses FLEX Fonds nach wie vor die Gefahr, dass die finanzierenden Banken die mit der Fondsgesellschaft vereinbarten Darlehensverträge kündigen und die ihnen als Sicherheit dienenden Investitionsobjekte zwangsverwerten. Sollte das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Aktivvermögen der Fondsgesellschaft nicht zur Deckung aller (Bank-) Verbindlichkeiten ausreichen, kann dies für die Anleger möglicherweise einen Totalverlust ihrer Einlage mit sich bringen.

Falls Anleger ihre Einlage in die Gesellschaft durch ein privates Darlehen finanziert haben und etwa wegen ausbleibender Ausschüttungen nicht mehr in der Lage sind, die Kosten für Zins und Tilgung dieses Darlehens aus eigenen Mitteln aufzubringen, drohen ihnen unter Umständen über einen Totalverlust der Einlage hinaus weitere Vermögenseinbußen bis hin zu einer eventuellen (Privat-) Insolvenz.

 

Rechtsrat für Anleger des „Private FLEX Fonds 1“

Sofern sich Anleger dieses Fonds bei Zeichnung ihrer Beteiligung an der Private FLEX Fonds 1 GmbH & Co. KG der vorstehend beschriebenen oder anderer Besonderheiten, Risiken und Probleme ihrer Beteiligung nicht bewusst waren oder hierüber unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie von einem Anwalt prüfen lassen, ob sie aus vorzeitig aus wichtigem Grund ihre Beteiligung an diesem FLEX Fonds kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den maßgeblichen Initiatoren und deren Erfüllungsgehilfen geltend machen können.

Dabei ist jedoch dringend zu beachten, dass den investierten Anlegern des „Private FLEX Fonds 1″möglicherweise bereits in Kürze eine Verjährung eventueller Schadensersatzansprüche droht. Solche Ansprüche verjähren nämlich gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 3 BGB spätestens nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Datum des Fondsbeitritts!

Erfahrungsberichte mehrerer Anleger von FLEX Fonds, die sich inzwischen in unserer Kanzlei gemeldet und um eine rechtliche Beratung und Vertretung durch unsere Anwälte gebeten haben, zeugen davon, dass sie ursprünglich von einer hohen Sicherheit ihrer Investition ausgegangen sind und dass ihnen bei Zeichnung ihrer Beteiligung offenbar nicht bekannt war, auf welche Risiken sie sich tatsächlich einlassen würden.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Private FLEX Fonds 1: Hoher Jahresfehlbetrag im Geschäftsjahr 2016" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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