Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Lignum Sachwert Edelholz AG: Insolvenz nach BaFin-Verfügung

Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Lignum Sachwert Edelholz AG (Berlin) mit Verfügung vom 17.03.2016 das öffentliche Angebot ihrer Vermögensanlagen namens „Nobilis-Rent“, „NobilisPriva“ und „NobilisVita“ solange untersagt hatte, bis die Gesellschaft für diese Anlagen einen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden und von der BaFin gebilligten Prospekt veröffentlicht hat, wurde nunmehr über das Vermögen dieses Unternehmens vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – Charlottenburg am 28.04.2016 ein (vorläufiges) Insolvenzverfahren eingeleitet (Az. 36I IN 1853/16).

Das Insolvenzgericht hat zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes grundsätzlich untersagt werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Rolf Rattunde bestellt, der nunmehr etwaigen Verfügungen der Lignum Sachwert Edelholz AG über Gegenstände ihres Vermögens zustimmen muss.

Lignum Holding GmbH ebenfalls von Insolvenz betroffen

Neben der Lignum Sachwert Edelholz AG hat auch die Lignum Holding GmbH, deren Geschäftszweig auf die Vermögensverwaltung, insbesondere den Erwerb und das Halten von Unternehmensbeteiligungen gerichtet war, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt (Az. 36I IN 1849/16).

Die Gesellschaften der Lignum-Gruppe wollten die ihnen von ihren Anlegern überlassenen Mittel in die Produktion und den Verkauf von Edelhölzern investieren. Geworben wurde von der Lignum-Gruppe u.a. damit, dass die von den eigenen Unternehmen entwickelten, hergestellten und vermarkteten Erzeugnisse aus europäischem Edelholz höchste Wertigkeit verkörpern und dabei eine dauerhafte Vermögens- und Ertragssicherheit jenseits der allgemeinen Kapitalmarktrisiken bieten würden.

Auch wollte die „Lignum“ alle Kompetenzen und Erfahrungen von Technologie- und Produktentwicklung über Kommunikation, Informationstechnologie, Forstbetrieb und Holzverarbeitung bis hin zu zum Vertrieb intern vereinen und so eine strategische Unabhängigkeit gewährleisten.

Schneeballsystem als Grund für Insolvenz der Lignum Sachwert Edelholz AG?

Wie der Brancheninformationsdienst „markt-intern“ aktuell berichtet, soll die Lignum-Gruppe im Zusammenhang mit der eingeleiteten Insolvenz geäußert haben, es könne von ihren Vertriebspartnern nicht erwartet werden, dass sie das Produkt „Nobilis“ vermitteln, so lange es keine Gerichtsentscheidungen zur Frage einer Prospektpflicht gäbe. Dadurch könne sich die Gruppe, bzw. die Lignum Sachwert Edelholz AG nicht mehr finanzieren, weshalb ihr das Insolvenzrecht keine andere Wahl gelassen habe, als einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der betroffenen Gesellschaften zu stellen.

Da aber nach Bewertung von „markt-intern“ seitens der BaFin offenbar lediglich Nachbesserungen an einem bereits vorliegenden Prospekt gefordert wurden, erscheint es aus Sicht dieses Brancheninformationsdienstes höchst unverständlich, deswegen gleich einen Insolvenzantrag zu stellen und der BaFin hierfür den Schwarzen Peter zuzuschieben.

Vielmehr setze sich laut Kritik von „markt-intern“ die Lignum-Gruppe durch ein solches Vorgehen dem Verdacht aus, eine Art „Schneeballsystem“ betrieben zu haben, da nach der o.g. Verlautbarung der „Lignum“ nun ohne Neugeschäft offenbar auch die Altinvestitionen gefährdet seien.

Ich habe Ihren Beitrag "Lignum Sachwert Edelholz AG: Insolvenz nach BaFin-Verfügung" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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