Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Life Forestry Group: Auszahlung nach neuem Urteil?

Die Life Forestry Switzerland AG (Stans, Schweiz) wurde in einer von der Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen geführten Klage erneut zur Auszahlung des von unserem Mandanten gezahlten Kaufpreises für die auf Plantagen in Costa Rica gepflanzten Teakbäume verurteilt. Dabei wurde ein weiteres Mal bestätigt, dass das von dem Holzkäufer angerufene deutsche Gericht international zuständig sei und dass auch deutsches Recht auf den zu beurteilenden Sachverhalt anwendbar wäre.

Im Übrigen hat das zuständige Gericht sein Urteil ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt, so dass die Auszahlung des geleisteten Kaufpreises grundsätzlich sofort fällig ist.

 

Klage gegen Life Forestry Switzerland AG bestätigt, Urteil bislang aber noch nicht rechtskräftig

Nachdem die Life Forestry Switzerland AG Rechtsmittel gegen das von der Kanzlei Seimetz & Kollegen erstrittene Urteil eingelegt hat, ist dieses bislang noch nicht rechtskräftig. Ungeachtet dessen erscheint es aus unserer Sicht als wenig wahrscheinlich, dass die Klage in weiteren Instanzen doch noch abgewiesen werden könnte.

In den Gründen seines Urteils hat das Gericht ausdrücklich bestätigt, dass es dem klagenden Holzkäufer darum ging, mit dem von ihm gezahlten Kaufpreis eine Rendite zu erzielen. Dies ergäbe sich laut dem zuständigen Gericht unter anderem aus den von Life Forestry verwendeten Kauf- und Dienstleistungsverträgen selbst, wo verschiedene Ertragsszenarien (Bad Case, Mid Case, Good Case) aufgeführt würden. Außerdem sei in den Verträgen von „langfristigen Investitionen“, „Ertrags- oder Renditegarantien“ und „Risiken bis hin zum Totalverlust“ die Rede.

 

Die Plantagen von Life Forestry

In ihren „Plantagen-Portal“ berichtet die Life Forestry Group in regelmäßigen Zeitabständen über den Stand der kommerziellen (Zwischen-) Ausforstung, die Besichtigung und die Kontrolle des Baumwachstums auf den einzelnen von ihr bewirtschafteten Plantagen (z.B. Santa Sofia, La Aldea, Monte Christi, Terra Verde, Santa Elena, Santa Monica, Santa Barbara, Santa Lorena, Santa Veronica, Santa Paulina, Santa Gabriella u.a.).

Auf diese Art und Weise sollen sich Anleger und investierte Baumkäufer einen Überblick über die Entwicklung der von ihnen erworbenen Teakbäume und die durchgeführten Pflegemaßnahmen verschaffen können.

Dabei weist die Life Forestry Group darauf hin, dass der Standort der jeweiligen Plantage einen maßgeblichen Einfluss auf das Ergebnis der späteren Ausforstung habe. Außerdem sei die Qualität der Setzlinge ein wichtiges Kriterium für die Preise, die später für die gekauften Stämme erzielt werden könnten.

Schließlich hätte auch der Erntezeitpunkt einen entscheidenden Einfluss auf die zu erwartende Rendite. Würden die Bäume zu früh geschlagen, sei ihr Kernholzanteil noch zu gering und der erzielbare Verkaufspreis nicht optimal. Lasse man die Bäume zu lange stehen, würden sie anfälliger für Krankheiten und Schädlinge. Life Forestry orientiere sich hier auf ihren Plantagen an den für Teakbäume optimalen Rotationsperioden zwischen 15 und 25 Jahren.

Alle durchgeführten Maßnahmen und Berechnungen hätten das Ziel, am Ende die bestmöglichen Renditen für investierte Baumkäufer auf den einzelnen Plantagen zu erzielen.

 

Die Life Forestry Group und das „Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V.“

In ihrem Internetauftritt wirbt Life Forestry unter anderem damit, dass laut dem „Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V.“ die Zahl der Anleger, die mit ihrer Geldanlage positive Zwecke fördern wollten, kräftig zunehmen würde. Dazu zählten auch viele der Kunden, die bei der Life Forestry Group in die Produktion von nachhaltigem zertifizierten Edelholz investierten.

Zwar gehe aus dem Marktbericht des „Forum Nachhaltige Geldanlagen e.V.“ nicht hervor, wie viele Anleger bei nachhaltigen Investments konkret in Wald- oder Aufforstungsprojekte investieren würden. Laut Angaben des Geschäftsführers des Unternehmens Herrn Lambert Liesenberg läge die Investition in Wald aber auch und gerade durch institutionelle Investoren bei nachhaltigen Investments ganz vorne.

 

Rechtsrat für Anleger und Baumkäufer bei der Life Forestry Group

Falls investierte Anleger und Baumkäufer den Erfolgs- und Erlösprognosen von Life Forestry nicht vertrauen oder bereits seit längerem vergeblich auf die Auszahlung der ihnen in Aussicht gestellten Verkaufserlöse warten, sollten sie von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt ihres Vertrauens oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob und inwieweit die Möglichkeit besteht, ihr Bauminvestment auch heute noch rückabzuwickeln und zumindest die Auszahlung der von ihnen geleisteten Kaufpreise durchzusetzen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich und seriös um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Life Forestry Group: Auszahlung nach neuem Urteil?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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