Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (V+) der nunmehr vierte Fonds der Venture Plus Verwaltungs GmbH (Dresden)

Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG im Vertrieb:

Mit der „Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG“ (V+) bietet die Venture Plus Verwaltungs GmbH (Dresden) interessierten Anlegern ihren nunmehr vierten Fonds an, der ähnlich wie die drei Vorgängerfonds die Anlegergelder in noch nicht identifizierte Unternehmen (Blind-Pool) investieren soll. Hierbei handelt es sich nach eigenen Angaben der Emittentin um vielversprechende kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Liechtenstein, die dem sogen. V+ Ethik Kodex entsprechen.

Die Anlagestrategie der Fondsgesellschaft soll nach Angaben der Emittentin darin bestehen, die Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG als Venture Capital Fonds zu gründen, der sich mit dem Ziel, Gewinne zu realisieren, an vielversprechenden jungen Unternehmen beteiligen werde.

Das von der Emittentin angestrebte Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf € 100 Mio. und soll auf bis zu € 300 Mio. erhöht werden können. Die Laufzeit der Vermögensanlage wird mit 25 Jahren ab dem Ende der Zeichnungsphase angeben, wobei unter bestimmten Voraussetzungen die Anleger des Fonds auch ein früheres oder späteres Ende der Beteiligung beschliessen können.

Vertrieben werden die Fondsanteile von der Venture Plus Vertriebs GmbH, die hierfür eine Eigenkapitalvermittlungsprovision von 12% sowie eine gewinnabhängige Vertriebsprovision des Gewinns erhalten soll. Die Venture Plus AG erhält zum einen eine sog. „Beratungsgebühr“ und eine „Gewinnbeteiligung“ von ca. 25% der Erträge der Fondsgesellschaft.

Erstmals nach Ablauf von 15 Jahren nach Beitritt besteht ein sogen. Sonderkündigungsrecht der Anleger  für ihre Beteiligung an der V+ Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (Leverkusen) eingeräumt, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass eine solche Kündigung nicht unbedingt bedeutet, dass der Anleger auch sofort oder überhaupt seine Einlage zurückerhält. Ein Recht der Anleger, bei Vorliegen wichtiger Gründe ihre Beteiligung ausserordentlich zu kündigen, besteht jederzeit.

Maximalrisiko einer Beteiligung an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG: Totalverlust

Potentielle Anleger haben die Möglichkeit, sich sowohl als „Sofortzahler“, als „Ratenzahler“ oder als „Kombinationszahler“ an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG zu beteiligen. Deren Maximal-Risiko besteht im Totalverlust des eingesetzen, bzw. gezeichneten Kapitals, was im Falle einer Fremdfinanzierung ihrer Einlagen bis hin zu einer (Privat-) Insolvenz führen kann. Bei dieser Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren Entwicklung nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden kann. Daher besteht ein Emittentenrisiko, d.h. die Fondsgesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Die daraus folgende Insolvenz kann insbesondere auch deshalb zum Verlust der Einlage führen, weil der Fonds keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Zwar haften die Anleger, die regelmäßig als Treugeber an der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG beteiligt sind, grundsätzlich nicht unmittelbar, sind durch ihre Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem Treuhänder (Venture Plus Treuhand GmbH, Dresden) jedoch einem normalen Kommanditisten gleichgestellt, so dass zumindest eine indirekte, bzw. mittelbare Haftung besteht. Auch kann eine persönliche Haftung des Anlegers wieder aufleben, wenn Entnahmen oder Ausschüttungen nicht durch entsprechende Gewinne gedeckt sind.

Aufgrund des Blindpool-Charakters der Fondsanlage macht die Emittentin keine Angaben  über die Aussichten oder Erfahrungen für eine Kapitalrückzahlung oder etwaige Erträge. Daher wird auch auf eine Prognose oder Bewertung der Liquiditatsentwicklung auf Ebene der Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (V+) verzichtet.

Rechtsrat für Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG

Falls sich Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG des damit einhergehenden (Totalverlust-) Risikos nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Beteiligung vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegenüber den Initiatoren oder deren Emissionshelfern geltend zu machen.

weitere Informationen zu diesem Thema…

 

Ich habe Ihren Beitrag "Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (V+) der nunmehr vierte Fonds der Venture Plus Verwaltungs GmbH (Dresden)" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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