Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Prokon Genussrechte laut Bewertung von FINANZtest mit zu hohem Risiko für Anleger

In seiner September-Ausgabe rät das Verbrauchermagazin „FINANZtest“  (Stiftung Warentest) Verbrauchern erneut davon ab, Genussrechte der Prokon zu erwerben, weil diese für (Privat-) Anleger ein zu hohes Risiko aufweisen.

Begründet wird diese Bewertung von FINANZtest damit, dass die Prokon Regenerative Energien GmbH zwar in den kommenden Jahren 10 Milliarden Euro einwerben wolle, sich im Prospekt allerdings auf kein einziges konkretes Investment festlege, wo das Anlegergeld hinfliessen soll. Ausserdem werde im Verkaufsprospekt behauptet, das Geld der Anleger sei in Zeiten von Inflationsgefahr und Spekulationsblasen in Prokon Genussrechten deutlich sicherer angelegt, als auf Bankkonten, Sparbüchern oder in Versicherungspolicen.
Da Prokon allerdings das Recht habe, den Anlegern ihr Geld verspätet, nur in Teilen oder gar nicht zurückzuzahlen, wenn die flüssigen Mittel nicht ausreichen, unterlägen die Anleger hinsichtlich der Rückzahlung der bei Prokon angelegten Gelder einem unternehmerischen Risiko bis hin zum Totalverlust.
Auf dieser Grundlage wird Anlegern, die eine sichere Geldanlage suchen, von Genussrechten an Firmen wie Prokon abgeraten, da diese den Anbietern grosse Freiheiten lassen und keiner staatlichen Kontrolle oder Einlagensicherung unterliegen, so dass Anleger ohne jegliche Mitbestimmungsrechte unter Umständen ihre gesamte Einlage verlieren könnten.
Insoweit kann laut FINANZtest möglicherweise der anstehende Konzernabschluss 2012 und die darin enthaltene Kapitalflussrechnung nähere Aufschlüsse über die tatsächliche Werthaltigkeit der Prokon Genussrechte geben.

Ich habe Ihren Beitrag "Prokon Genussrechte laut Bewertung von FINANZtest mit zu hohem Risiko für Anleger" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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