Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Prokon Genussrechte – Für Anleger ohne Erfahrungen ein hohes Risiko wegen Schneeballsystem?

Wie das ARD-Verbrauchermagazin „Plusminus“ in einem Beitrag vom 14.08.2013 über seine Erfahrungen mit Genussrechten des Windenergieanbieters Prokon dargestellt hat, besteht aktuell der Verdacht, dass Prokon nicht genug Gewinne erwirtschaftet, um seinen Anlegern die Zinsen für die von ihnen erworbenen Genussrechte zu zahlen. Ein Bilanzexperte habe die geschäftlichen Zahlen von Prokon nachgerechnet und sei dabei auf einen Fehlbetrag von € 45,5 Mio. gekommen.

Laut „Plusminus“ habe der Bilanzexperte keinen Jahresüberschuss ermitteln können, der es ermögliche, die geschuldeten Zinszahlungen für Prokon Genussrechte an die berechtigten Anleger zu leisten. Auch sei in den Unterlagen kein Hinweis darauf gefunden worden, dass Prokon in der Lage wäre, die fälligen Zinszahlungen aus ihren operativen Geschäften heraus zu erbringen, so dass diese Gelder irgendwo anders herkommen müssten.

Aufgrund dieser Tatsache stünde die Befürchtung im Raum, dass es sich den sog. Prokon Genussrechten um ein riesiges Schnellballsystem handele, solange nicht nachgewiesen werden könne, dass das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet, die es erlauben würden, eine so hohe Verzinsung von bis zu 8% p.a. an ihre Anleger zu zahlen.

Sollte sich der Verdacht eines solchen Schneeballsystems bestätigen, besteht für Anleger und Zeichner von Prokon Genussrechten nach einschlägigen Erfahrungen das hohe Risiko eines (Total-) Verlustes ihrer Anlage.

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