Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Genussrechte der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG ein Risiko für Anleger?

Nach Vorlage des Geschäftsberichts der „Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG“ für das Jahr 2010 stellt sich interessierten Anlegern die Frage, ob die Zeichnung neuer Genussrechte der PROKON ein gutes Investment oder ein unkalkulierbares Risiko ist.

Nach einer Analyse dieses Geschäftsberichts der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG kommt der Brancheninformationsdienst „fondstelegramm“ in einem Beitrag vom 10.05.2012 zu dem Schluss, dass die Prokon Unternehmensgruppe ganz bewusst mit der Angst der Anleger spiele, indem im Geschäftsbericht 2010 darauf hingewiesen werde, das das Risiko einer zunehmenden Inflation zu Lasten von Sparern und Anlegern ginge, weswegen Investitionen in Sachwerte wie z.B. Windkraftanlagen erfolgten sollten, die einen höheren Schutz vor einem Verlust der Kapitalanlage bieten würden.

Ausserdem läge die zuletzt für die Prokon-Genussrechte gezahlte Verzinsung von 8 Prozent pro Jahr erneut wie im Vorjahr über den Erträgen, die daher ein weiteres Mal nicht vollständig zur Deckung der Zinszahlungen ausreichen würden. Folglich hätten stille Reserven innerhalb der Prokon-Gruppe aufgedeckt werden müssen, weshalb künstlich ein Ertragsniveau generiert werde, das aktuell nicht erreichbar sei.

Hinsichtlich des „Substanzschutzes“ und des Vergleichs von gesetzlicher Einlagensicherung und EEG seien die werblichen Aussagen der Prokon Regenerative Energien GmbH & Co. KG als Emittentin über die von ihr angebotenen Genussrechte nur schwer nachvollziehbar und im Ergebnis unzutreffend.

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