Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH lädt Anleger von Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG zur ausserordentlichen Gesellschafterversammlung

Die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand AG (Kulmbach) lädt in einem auf den 28.02.2013 datierten Rundschreiben die Anleger von Fonds der SHB Innovative Fondskonzepte AG, bzw. der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG  zu einer ausserordentlichen Gesellschafterversammlung nach München und informiert die Anleger ausserdem noch darüber, dass gegen die sog. „S&K-Gruppe“ (Deutsche S&K Sachwert AG, United Investors & Cie. Emissionshaus GmbH, Deutsche Sachwert Emissionshaus AG, MIDAS Management AG u.v.m.), die seit November 2012 neuer Hauptgesellschafter der FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG sei und damit mittelbar die Geschäftsführung der SHB-Fonds übernommen habe, umfangreiche staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet wurden. Auch gegen den neuen Geschäftsführer der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG Herrn Marc-Christian Schraut, der der S&K-Unternehmensgruppe zuzurechnen sei, liefen umfangreiche Ermittlungen.

In der Tagesordnung zu der ausserordentlichen Gesellschafterversammlung der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG am 13.03.2013 in München kündigt die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH in ihrer Eigenschaft als Treuhandkommanditistin an, dass eine Berichterstattung über die aktuelle Fondssituation erfolgen soll und dass ein Beschluss über die Aufnahme der ACF Verwaltungs GmbH als neue persönlich haftende Gesellschafterin sowie über die Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH zu fassen sei.

In weiteren Beschlüssen soll über die Bestellung der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH als komissarischer Geschäftsführer (geschäftsführende Kommanditistin) und die entsprechende Abberufung der SHB Beteiligung GmbH entschieden werden.

Ein anderer Beschlusspunkt betrifft die Zustimmung der Anleger zur Aufnahme der ACF Verwaltungs GmbH als neue persönlich haftende Gesellschafterin in den Objekt-, bzw. Beteiligungsgesellschaften SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Fürstenfeldbruck und München Besitz KG, der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG, der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Einzelhandelsportfolio Süddeutschland KG, der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH Objekte Augsburg KG und der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Einzelhandelsportfolio Bayern KG.

Hinsichtlich derselben Objekt-, bzw. Beteiligungsgesellschaften soll zudem noch über die Zustimmung zur Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, zur Abberufung der SHB Beteiligung GmbH als geschäftsführender Kommanditistin, zur Abberufung der NGF Beteiligung GmbH als Geschäftsführer in der Objektgesellschaft SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Augsburg KG und zur Bestellung der Aequitas Treuhand GmbH als geschäftsführende Kommanditistin in der Beteiligungsgesellschaft SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG abgestimmt werden.

Im übrigen weist die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH in ihren Erläuterungen zu der Tagesordnung darauf hin, dass sie als Treuhandkommanditistin nach Bekanntwerden der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die „S&K-Gruppe“ unverzüglich eigene Auskunfts- und Kontrollrechte gegenüber den einzelnen Fondsgesellschaften ausgeübt habe, wobei sich allerdings derzeit noch nicht beurteilen lasse, ob und inwieweit den Anlegern, bzw. stillen Gesellschaftern diverser SHB-Fonds durch die „S&K-Gruppe“ und deren Umfeld ein Schaden entstanden sei. Gleichzeitig wird seitens der Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH betont, dass die von den Anlegern, bzw. stillen Gesellschaftern der SHB-Fonds im Zeitraum von 2007 bis 2009 eingeworbenen Gelder ordnungsgemäss investiert worden seien und dass es sich bei den jeweiligen SHB-Fondsgesellschaften nicht um „S&K-Fonds“ handele. Die Fonds der SHB-Gruppe seien auch nicht insolvent oder zahlungsunfähig.

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