Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG: Aufforderung zur Forderungsanmeldung durch Insolvenzverwalter

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der (United Investors) Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG vor dem Amtsgericht – Insolvenzgericht – Hamburg (Az. 67g IN 148/13) hat der Insolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder die Anleger der Fondsgesellschaft mit einem auf den 25.07.2013 datierten Schreiben aufgefordert, ihre Forderungen auf Rückzahlung der geleisteten Einlage, bzw. Schadensersatz mit Hilfe der diesem Schreiben beigefügten Anmeldeformulare bis spätestens zum 12.09.2013 bei ihm anzumelden.

Desweiteren weist der Insolvenzverwalter in seiner Aufforderung zur Forderungsanmeldung darauf hin, dass nach seiner bisherigen rechtlichen Einschätzung die Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG unerlaubte Bankgeschäfte betrieben habe, wofür ihr jedoch keine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt worden sei. Aus diesem Grunde könne den Anlegern möglicherweise ein Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung gemäss § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 Abs. 1 S. 1 KWG zustehen, der sich auf das sog. negative Interesse richte, d.h. der Anleger könne geltend machen, so gestellt zu werden, wie er stünde, wenn er die Anlage an der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG nicht getätigt hätte.

Allerdings sei diese Rechtsfrage einer Schadensersatzpflicht der Fondgesellschaft gegenüber ihren Anlegern umstritten und bislang noch nicht abschließend gerichtlich geklärt, weswegen entsprechende Forderungsanmeldungen möglicherweise zunächst vorläufig bestritten würden, bis eine gerichtliche Entscheidung über einen Musterprozess herbeigeführt sei.

Abschließend werden die Anleger darum gebeten, ihre Forderungsanmeldung mit Hilfe bereits vorbereiteter Anmeldeformulare vorzunehmen sowie Grund und Höhe der jeweiligen Forderung mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Im übrigen sei eine Prognose, wann und in welcher Höhe der jeweilige Anleger mit einer Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG rechnen könne, noch nicht möglich, zumal die Abwicklung einige Jahre dauern könne.

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