Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG: Amtsgericht Hamburg (Az. 67g IN 148/13) eröffnet Insolvenzverfahren und bestimmt Termin zur Gläubigerversammlung, bzw. Einsetzung eines Gläubigerausschusses

Über das Vermögen der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG wurde am 20.06.2013 vom Amtsgericht Hamburg wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin vom 12.04.2013 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 67g IN 148/13).

Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Herrn Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder ernannt und darauf verwiesen, dass etwaige Insolvenzgläubiger ihre Forderungen bis zum 12.09.2013 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden haben.

Außerdem werden die Gläubiger der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Verpflichtungen gegenüber der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG seien nicht mehr an diese, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

Termin zur Gläubigerversammlung (sog. Berichtstermin) wurde auf den 12.09.2013, 11.00 Uhr anberaumt, der zugleich u.a. der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters und der Einsetzung, bzw. Besetzung des Gläubigerausschusses dienen soll.

Als Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen hat das Gericht den Donnerstag, 17.10.2013, 11.00 Uhr bestimmt (sog. Prüfungstermin). Die Tabelle, bzw. Insolvenztabelle mit den Forderungen und Anmeldungsunterlagen sollen spätestens ab dem 12.09.2013 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niederlegt werden.

Abschließend wurde der Insolvenzverwalter beauftragt, die maßgeblichen Zustellungen an die Schuldner der Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG (sog. Drittschuldner) und an die Gläubiger durchzuführen.

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