Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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ForestFinance – Waldinvestments in der Kritik von FINANZtest

In seiner Ausgabe Nr. 1/2018 hat das zur „Stiftung Warentest“ gehörende Verbrauchermagazin „FINANZtest“ mehrere Waldinvestment-Angebot der „ForestFinance“-Gruppe (Bonn) geprüft und im Ergebnis als „mangelhaft“ bewertet.

Betroffen von dieser Bewertung sind unter anderem die Anlagen „Waldsparbuch“, „BaumSparvertrag“, „GreenAcacia“ und „Kakaowald“ der Forest Finance Service GmbH.

Laut „FINANZtest“ (Stiftung Warentest) würde zwar die Werbung auf den Internetseiten von ForestFinance die Herzen grüner Anleger höher schlagen lassen. Sollten alle Bäume wie geplant wachsen, würden die Anleger vielleicht auch ihr Kapital nebst einer Rendite als Auszahlung zurückerhalten. Dafür müsse jedoch die Schlussernte gut und der Holzpreis so hoch wie kalkuliert ausfallen. Sicher sei das allerdings nicht.

 

Intransparente Prospekte bei Waldinvestments von ForestFinance?

Aus Sicht von „FINANZtest“ (Stiftung Warentest) sind die Prospekte von „ForestFinance“ in vielen Punkten intransparent. Auch lägen die Risiken deutlich höher als die Renditechancen. Im schlimmsten Fall könnten Anleger und Investoren ihr ganzes Geld verlieren.

Kritisiert wurde dabei unter anderem, dass „ForestFinance“ keine Markteinschätzungen und Wertgutachten zu den Grundstückspreisen in den Anbauländern veröffentliche. Daher wüssten Anleger auch nicht, ob sie vielleicht zu viel für ein Grundstück oder dessen Pacht zahlen.

Auch gäbe es in den Prospekten keine Gutachten zu den verschiedenen Baumsorten und deren Marktpreisen, weswegen Investoren auch nicht beurteilen könnten, was die jeweiligen Bäume überhaupt wert seien.

Dabei entscheide die Höhe der Holzpreise zum Zeitpunkt der Schlussernte über den Erfolg eines solchen Waldinvestments wie dem „WaldSparbuch“ oder dem „BaumSparvertrag“. Und diese Holzpreise würden im Laufe der Jahre extrem schwanken, weshalb Renditeangaben bei Holzinvestments allenfalls vage Prognosen seien.

Daher sei die Auszahlung der prognostizierten Renditen am Ende der Laufzeit alles andere als sicher.

 

Höhere Risiken aufgrund von Verflechtungen mit ausländischen Gesellschaften?

Laut „FINANZtest“ (Stiftung Warentest) können sich auf die Direktinvestments auch diverse Verflechtungen der „ForestFinance“-Gruppe mit ausländischen Firmen negativ auswirken. So gehöre der Grund und Boden, auf dem der Kakaowald wächst, einer Sustainable Forest Project Development S.A.C. in Peru, an der die Forest Finance Service GmbH zu 90% beteiligt sei. Später sollten die Flächen an die „Forest Finance Panama S.A.“ übertragen werden.

Zwar würden Anleger ihre Verträge nach deutschem Recht abschließen, doch dies nütze ihnen kaum etwas, wenn sie ihre Ansprüche in Panama oder Kolumbien durchsetzen müssten, was ein sehr teures und wenig aussichtsloses Unterfangen sein dürfte.

 

Rechtsrat für Anleger in Waldinvestments der „ForestFinance“-Gruppe

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihres Waldinvestments bei „ForestFinance“ der damit einhergehenden Besonderheiten und Risiken nicht bewusst waren oder sich hierüber getäuscht fühlen, sollten sie von einem Anwalt oder der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Investition wieder rückgängig zu machen, bevor sich die von „FINANZtest“ (Stiftung Warentest) beschriebenen Unwägbarkeiten und Risiken realisieren und möglicherweise zu einem Totalverlust des investierten Geldes führen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

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