Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Deutsche Lichtmiete Gruppe: Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

Wie sich aus einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg vom 09.12.2021 ergibt, wurden im Umfeld der Deutsche Lichtmiete Gruppe mehrere Durchsuchungsbeschlüsse wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges vollstreckt.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft richtet sich das Ermittlungsverfahren derzeit gegen vier Verantwortliche der betreffenden Unternehmen, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von Beleuchtungsmitteln betreiben. Das für diesen Geschäftsbetrieb erforderliche Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt, die in der Vergangenheit Anleihen von bestimmten Firmen aus dem Geflecht der Deutsche Lichtmiete Gruppe oder sogenannte „Direktinvestments“ gezeichnet hatten.

 

Staatsanwaltschaft: Verdacht des gemeinschaftlichen Betruges

Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Oldenburg besteht der Anfangsverdacht, dass die Beschuldigten bereits frühzeitig nach Aufnahme des Geschäftsmodells der Deutsche Lichtmiete Gruppe erkannt haben könnten, dass dieses Konzept nicht tragfähig und letztlich ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten Beleuchtungsmittel zu generieren.

Gleichwohl hätten sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaberschuldverschreibungen (Unternehmensanleihen)  in einer Gesamthöhe von über € 100 Mio. eingeworben.

 

Deutsche Lichtmiete Gruppe ein Schneeballsystem?

Sollten die Vermutungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg zutreffen, könnte es sich bei dem Vertrieb von Unternehmensanleihen ab dem Jahre 2018 um ein sogenanntes Schneeballsystem gehandelt haben.

Als Schneeballsystem oder Pyramidensystem gelten Geschäftsmodelle, die zu ihrem Funktionieren eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmern benötigen. Vermeintliche Gewinne oder Zinsen für Altanleger können bei einem Schneeballsystem nur noch dadurch aufgebracht werden, dass immer neue Investoren weiteres Kapital einbringen, ohne dass mit diesem Kapital Gewinne erwirtschaftet werden können.

Bei solchen Schneeballsystem ist regelmäßig von einem Betrug im strafrechtlichen Sinne, bzw. einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der betroffenen Anleger auszugehen.

 

Berichte über Durchsuchungen bei Deutsche Lichtmiete Gruppe im „Handelsblatt“ und bei „Stiftung Warentest“

Über die Durchsuchungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Oldenburg im Umfeld der Deutsche Lichtmiete Gruppe haben zuletzt unter anderem das „Handelsblatt“ und die Verbraucherschutzorganisation „Stiftung Warentest“ berichtet.

Nach Angaben des „Handelsblatt“ sollen rund 5.000 Investoren Anleihen und Direktinvestments bei der Deutsche Lichtmiete Gruppe in einer Größenordnung von etwa € 200 Mio. gezeichnet haben, denen Renditen von 5% p.a. und mehr versprochen wurde.

Laut „Stiftung Warentest“ sollen Verantwortliche der Unternehmensgruppe mitgeteilt haben, dass man mit der Staatsanwaltschaft kooperieren und aktiv zu einer Aufklärung der Vorwürfe beitragen wolle.

 

Rechtsrat für Anleger bei der Deutsche Lichtmiete Gruppe

Falls betroffene Anleger ihr Direktinvestment oder ihre Anleihe bei der Deutsche Lichtmiete Gruppe auf den Rat und die Empfehlung eines selbständigen Anlageberaters oder -vermittlers hin gezeichnet haben, sollten sie von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob wegen fehlerhafter Aufklärung und Beratung Schadensersatzansprüche gegen den betreffenden Vermittler durchgesetzt werden können.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen sind seit dem Jahre 1997 schwerpunktmäßig auf die Fachgebiete Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht spezialisiert und beraten und vertreten Anleger zu diesem Thema  bei etwaigen Problemen in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Verbraucherschutzes, des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie des Versicherungsrechts und angesichts der dabei erstrittenen verbraucherfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügen die Anwälte unserer Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen oder Probleme bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Im Jahre 2009 wurde die Kanzlei Rechtsanwälte Seimetz & Kollegen von der WirtschaftsWoche zu den 20 WiWo-Topkanzleien für Anlagerecht in Deutschland gezählt.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten von dem sachbearbeitenden Anwalt unserer Kanzlei eine ausführliche Bewertung und Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und Problemen ihres jeweiligen Falles.

 

 

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