Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Canada Gold Trust IV: Gesellschafterinformation der Xolaris Verwaltungs GmbH

In einem Rundschreiben vom 07.07.2016 an die Anleger der Canada Gold Trust IV GmbH & Co. KG informiert die Xolaris Verwaltungs GmbH u.a. darüber, dass bis zum 31.03.2016 kein weiterer ernstzunehmender Investor aufgetreten sei, weswegen wie angekündigt weiter an einem Antrag auf Eröffnung eines „Insolvenzfortführungsverfahrens“ gegen die Henning Gold Mines Inc. (HGM) gearbeitet würde. Durch dieses Verfahren werde eine Zerschlagung und Verwertung dieses Assets verhindert und eine strukturierte Auffangslösung ermöglicht. Ungeachtet dessen ergäben sich wieder durch neu zu verhandelnde Investorenlösungen Alternativen zu einer Insolvenz des „Canada Gold Trust IV“, die weiter verfolgt werden würden, um alle bestehenden Chancen auszunutzen.

Klagen gegen Verantwortliches des „Canada Gold Trust IV“

Desweiteren kündigt die Xolaris Verwaltungs GmbH an, dass selbständige Klagen in Deutschland und Kanada erhoben würden, um eine persönliche Inanspruchnahme der Verantwortlichen für die Verluste der Fondsgesellschaft zu ermöglichen. Dabei führten jedoch die ständig wechselnden Auslandswohnsitze und -aufenthalte der betreffenden Personen zu besonderen Problemen.

Im übrigen teilt die Xolaris Verwaltungs GmbH den Anlegern des „Canada Gold Trust IV“ mit, dass mit dem Fürstlichen Landgericht in Liechtenstein und mit den Staatsanwaltschaften in Mannheim und München kooperiert werde. Allerdings erfolgten deren Reaktionen sehr schleppend, so dass insoweit noch nichts näheres berichtet werden könne.

Mit den Insolvenzverwaltern der vormaligen Canada Gold Trust Management GmbH und der Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH werde nach wie vor noch außergerichtlich über vermeintliche Forderungen zur Insolvenzmasse gestritten.

Auch wenn mit den meisten Gläubigern der Fondsgesellschaft entweder Stundungsabkommen oder Teilverzichte vereinbart worden seien, wäre die Liquiditätslage bei den Fonds „Canada Gold Trust III“ und „Canada Gold Trust IV“ extrem angespannt, so dass eine Vereinbarung dahingehend getroffen wurde, dass der sogen. „Canada Gold Trust I“ und der „Canada Gold Trust II“ bei Verbindlichkeiten des CGT III und des CGT IV gegen Kostenersatz und Aufwandsentschädigung in Vorlage treten würden, um die Gruppe insgesamt nicht durch das Wegbrechen der kleineren Gesellschaften zu gefährden.

Zu den bereits gegen Anleger des „Canada Gold Trust IV“ beantragten Mahnbescheiden der Fondsgesellschaft wird von der Xolaris Verwaltungs GmbH noch mitgeteilt, dass diese konsequent weiterverfolgt würden, da der Einzahlungsstand aus diesen Mahnverfahren vergleichsweise hoch sei.

Was tun gegen Mahnbescheide der Canada Gold Trust IV GmbH & Co. KG?

Zu den im Schreiben der Xolaris Verwaltungs GmbH genannten Mahnbescheiden der Gesellschaft ist betroffenen Anlegern zu raten, in jedem Fall zu prüfen oder anwaltlich prüfen zu lassen, ob hiergegen Widerspruch eingelegt werden sollte. Angesichts der Hintergründe um die sogen. Canada Gold Trust Fonds und angesichts der jeweiligen Regelungen in den für die Anleger maßgeblichen Gesellschaftsverträgen bestehen nämlich erhebliche Zweifel daran, ob die Rückforderungen der CGT-Fonds und damit auch des „Canada Gold Trust IV“ tatsächlich rechtmäßig sind.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Canada Gold Trust IV: Gesellschafterinformation der Xolaris Verwaltungs GmbH" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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