Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Astoria Organic Matters 2: Namensschuldverschreibungen mit hohem Risikopotential?

Laut einer Bewertung des Informationsdienstes „fondstelegramm“ vom 18.06.2014 handelt es sich bei den Namensschuldverschreibungen der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG (Walldorf) um ein Produkt mit extrem hohem Risikopotenzial bei begrenzten Gewinnmöglichkeiten aufgrund seiner Strukturierung als Namensschuldverschreibung. Begründet wird dies vom „fondstelegramm“ u.a. damit, dass die Bonität der Emittentin allein auf zukünftigen Projekten beruhe, deren Erfolg das oberste Kriterium für die Fähigkeit sei, die Zinszahlungen auf die Namensschuldverschreibungen zu leisten und die Nennbeträge wieder zurückzuführen.

Eine Gesetzesänderung in Kanada habe dazu geführt, dass die Astoria Invest AG für ihre erste Anlage noch keine Genehmigung bekommen habe und der Vorzeigeeffekt noch auf sich warten lasse.

Das Anlageangebot der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG

Die Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit, mittelbar in die Entwicklung und den Betrieb von Anlagen zur industriellen Kompostierung von organischen Abfällen zu investieren. Zu diesem Zweck können die Investoren Namensschuldverschreibungen der Anbieterin zeichnen, die mit einer sogen. Nachrangabrede versehen sind, aufgrund derer die Anleger im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Emittentin im Rang hinter allen Ansprüchen von nicht nachrangigen Gläubigerforderungen zurückstehen.

Die Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG plant, das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital vorwiegend in Form von Nachrangdarlehen an eine Projektentwicklungsgesellschaft namens Astoria Private Equity GmbH weiter zu reichen. Diese will die Investitionsmittel wiederum anderen international tätigen Projektierungsgesellschaften im Astoria-Verbund zur Verfügung stellen, die Anlagen zur industriellen Kompostierung von organischen Abfällen entwickeln.

Dadurch sollen Zinseinkünfte generiert werden, mit denen die Zinsen für das von den Anlegern zur Verfügung gestellte Kapital geleistet werden sollen.

Das geplante Zeichnungsvolumen für solche Namensschuldverschreibungen beläuft sich auf rd. € 20 Mio. und die Mindestzeichnungssumme für Investoren auf € 15.000,- zzgl. Agio. Die Laufzeit soll drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals betragen und danach, spätestens jedoch zum 31.12.2020 automatisch enden.

Den Anlegern wird eine (Basis-) Verzinsung ihres Kapitals von 8% p.a. in Aussicht gestellt. Die Rückzahlung des für die Namensschuldverschreibungen der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG begebenen Kapitals soll spätestens zum 31.12.2020 erfolgen.

Das maximale Risiko für Anleger besteht in einem möglichen Totalverlust des eingezahlten Kapitals nebst Agio. Dieses Risiko kann sich bspw. im Falle einer Liquidation oder Insolvenz der Anbieterin oder der Zielgesellschaft(en) realisieren.

Rechtsrat für Anleger der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG

Falls sich Anleger bei Zeichnung ihrer Namensschuldverschreibungen der Astoria Organic Matters 2 GmbH & Co. KG der damit verbundenen Besonderheiten und (Totalverlust-) Risiken nicht bewusst waren oder hierüber von ihrem Anlageberater oder Anlagevermittler unvollständig oder fehlerhaft aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden, sollten sie anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, ihre Anlage vorzeitig aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen und bei etwaigen Verlusten Schadensersatz gegen die Initiatoren und deren Emissionshelfer geltend zu machen.

 

Ich habe Ihren Beitrag "Astoria Organic Matters 2: Namensschuldverschreibungen mit hohem Risikopotential?" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

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