Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Treuhänder einer Publikums-KG

Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.03.2006 (Az. II ZR 326/04) in einem von der Kanzlei Seimetz & Kollegen in erster und zweiter Instanz bearbeiteten Fall entschieden hat, unterliegen Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater als Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG wegen fehlerhafter Prospektangaben nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 68 StBerG a.F., sondern…

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BGH zur Waffengleichheit bei einem Vier-Augen-Gespräch

Mit Urteil vom 27.09.2005 hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 216/04) in einem maßgeblich von der Kanzlei Seimetz & Kollegen betreuten Verfahren klargestellt, daß nach dem Grundsatz der Waffengleichheit grundsätzlich derjenigen Partei, die für ihr Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit zu geben ist, ihre Darstellung des Gesprächs durch eine entsprechende…

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BGH zu Schadensersatzansprüchen gegen Göttinger Guppe, bzw. Securenta AG

In zwei von unserer Kanzlei geführten Parallelverfahren hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 21.03.2005 (Az. II ZR 140/03 und II ZR 310/03) entschieden, daß Anleger der sog. Göttinger Gruppe, bzw. der Securenta AG im Falle einer Aufklärungspflichtverletzung gegen die Beteiligungsgesellschaften grundsätzlich einen Anspruch auf volle Rückzahlung ihrer Einlagen durchsetzen können…

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BGH zur Rückwicklung eines Darlehensvertrages nach Widerruf und Täuschung

Mit Urteil vom 06.12.2004 hat der Bundesgerichtshof (Az. II ZR 394/02) in einem von unserer Kanzlei bearbeiteten Verfahren bestätigt, daß beim kreditfinanzierten Beitritt eines Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds die Bank zur vollständigen Rückabwicklung des Darlehensvertrages verpflichtet ist, wenn dieser wirksam widerrufen oder der Anleger von den Fondsinitiatoren arglistig getäuscht…

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Arbeitnehmerbürgschaft bei krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs ist eine Arbeitnehmerbürgschaft, die von einem Arbeitnehmer mit mäßigem Einkommen aus Sorge um den Erhalt seines Arbeitsplatzes für einen Bankkredit des Arbeitgebers übernommen hat, grundsätzlich sittenwidrig und damit nichtig, wenn sie den Arbeitnehmer finanziell krass überfordert und sich der Arbeitgeber in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (BGH,…