Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
  • Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!


BGH entscheidet zur Prospekthaftung bei Dreiländer-Fonds DLF 94/17

In einem erst- und zweitinstanzlich von unserer Kanzlei betreuten Verfahren hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.07.2006 (Az. III ZR 361/04) klargestellt, daß mögliche Prospektfehler, bzw. Schadensersatzansprüche gegen den Gründungsgesellschafter des sog. Dreiländer-Fonds  DLF 94/17 Herrn Walter Fink und gegen die Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft, die Fa. ATC Allgemeine Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH nicht der kurzen Verjährung des § 68 StBerG a.F. unterliegen und daß auch die Verjährung durch entsprechende Regelungen im Treuhandvertrag und im Prospekt nicht wirksam abgekürzt wurde.

Allerdings konnte der Bundesgerichtshof diesen Rechtsstreit nicht abschließend entscheiden, sondern musste ihn zur weiteren Verhandlung an das Oberlandesgericht München zurückverweisen, weil die Vorinstanzen zu den von unseren Mandanten vorgetragenen Prospektmängeln keine Feststellungen getroffen hatten.

BGH, Urt. v. 13.07.2006, Az. III ZR 361/04

Ich habe Ihren Beitrag "BGH entscheidet zur Prospekthaftung bei Dreiländer-Fonds DLF 94/17" gelesen und bitte um kostenfreien Rückruf, da ich hierzu noch einige Fragen habe.

Ihr Name (Pflichtfeld)

Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

Ihre Nachricht