Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Trend Capital AG, Trend Capital Unternehmensberatung für Finanzen und Immobilien GmbH (Dubai Business Bay GmbH & Co. KG’s, Dubai Sports City, Qatar Pearl, Indien 1, Sonne Italiens, Solarfonds Süd, Solarfonds 2, Neue Energien, Growth Fund Life Science etc.)

Überblick


Die von dem Fondsinitiator Frank Simon im Jahre 2003 in Mainz gegründete Trend Capital Unternehmensberatung für Finanzen GmbH (im folgenden auch: TC) hat in der Vergangenheit verschiedene Immobilienfonds und geschlossene Fonds für erneuerbare Energien konzipiert und initiiert, nach eigenen Angaben bis zum 31.12.2008 ein Eigenkapital von insgesamt € 106 Mio. von rund 4.500 Anlegern eingeworben und ein Projektvolumen von angeblich € 450 Mio. investiert. Zwischenzeitlich wurde der Sitz der Gesellschaft nach Frankfurt am Main verlegt. Zur sog. Trend Capital Gruppe gehört auch die in 2004 gegründete Trend Capital AG, die sich selbst als internationales Emissionshaus im Bereich Immobilien bezeichnet.

Bei dem ersten, im Jahre 2005 platzierten Fonds handelt es sich um die sog. Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG mit einem Eigenkapitalvolumen von rd. € 10 Mio., deren Zweck auf den Erwerb und die Bebauung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), insbesondere im Emirat Dubai und auf den Verkauf, bzw. die Vermietung der zu erstellenden Wohn- und Gewerbeeinheiten gerichtet war. Als Mindestbeteiligung an diesem Fonds wurde ein Betrag von € 10.000,- vorgesehen. Als Prospektherausgeber und Initiator ist die Trend Capital Unternehmensberatung für Finanzen und Immobilien GmbH angegeben und als Treuhänderin wird die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH benannt.

Parallel zu diesem Immobilienfonds wurde Mitte des Jahres 2005 der erste Fonds für erneuerbare Energien dieses Initiators, die sog. Trend Capital GmbH & Co. Algatec Solarwerke Brandenburg KG platziert.

Diesem Fonds folgte im Jahre 2005/2006 die sog. Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay KG, der erste sog. Dubai-Fonds von TC.

In diesem Zeitraum wurde auch der sog. „Life Science Fund“, bzw. die „Growth Fund Life Science GmbH & Co. KG“ (München) gegründet, deren Unternehmensgegenstand auf die Verwaltung eigenen Vermögens durch den Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen u.a. in den Bereichen Venture Capital und Private Equity gerichtet ist, bzw. war. Konkret soll(te) in Unternehmen der Biotechnologie, Therapeuthika, Diagnostica u.ä. investiert werden.

Ab Mitte des Jahres 2006 wurde von dem Initiator auch der zweite Fonds für erneuerbare Energien, die sog. Trend Capital GmbH & Co. Solarfonds Süd 1 KG gegründet und platziert. Dieser Fonds, der nach Angaben des Unternehmens im Wege eines Private Placements vertrieben wurde, investiert laut Beschreibung in Solarstromkraftwerke in Süddeutschland vornehmlich auf verschiedenen Industriedächern.

Im Jahre 2007 wurde von der TC ein weiterer sog. Dubai-Fonds, die Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay II KG mit einem Eigenkapitalvolumen von rd. € 20 Mio. emittiert.

Von September 2007 bis Mai 2008 erfolgte laut Leistungsbilanz der TC die Platzierung des Fonds Trend Capital GmbH & Co. Solarfonds 2 KG mit einem Eigenkapitalvolumen von knapp € 3 Mio. und einer Mindestbeteiligung ab € 3.000,- pro Anleger zzgl. Agio. Prospektherausgeberin und (Gründungs-) Komplementärin dieses Fonds ist, bzw. war die Trend Capital Neue Energien GmbH (Gesellschafter: Trend Capital Global Research GmbH) und Treuhandkommandistin die MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhand GmbH. Die Fondsgesellschaft erwirbt und betreibt nach Prospektangaben mehrere Solarkraftwerke in Deutschland, u.a. auch am Standort Göttelborn nördlich von Saarbrücken. Die Laufzeit soll sich planmäßig bis zum Jahre 2027 erstrecken. Als Projektpartner dieses Solarfonds wird die Fa. City Solar AG benannt.

Zum Jahreswechsel 2007/2008 gründete die TC als Initiatorin die sog. Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business Bay III KG mit einem geplanten Eigenkapital von über € 30 Mio., deren Gesellschaftszweck ebenfalls auf den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken u.ä. sowie zu erstellenden oder exitierenden Wohn- und Gewerbeimmobilien in den Vereinigten Arabischen Emiraten, insbesondere auch in Dubai gerichtet ist, bzw. war. Bei diesem Fonds ist die TC Unternehmensberatung für Finanzen und Immobilien GmbH als persönlich haftende (Gründungs-) Gesellschafterin aufgetreten. Weiterer Gründungsgesellschafter und gleichzeitig Treuhandkommanditist wurde die MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH (Mainz). Für die Durchführung einer Mittelverwendungskontrolle war die WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Bad Oyenhausen) vorgesehen. Der Vertrieb der Fondsanteile erfolgte u.a. durch die Trend Capital Servicegesellschaft mbH.

Diesem Immobilienfonds folgte im Jahre 2008/2009 die Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG (GF: Peter Käsberger), deren Unternehmensgegenstand laut Gesellschaftsvertrag auf die Begründung einer kapitalistischen Beteiligung an einer Kapital-Gesellschaft in Dubai gerichtet war, bzw. ist, die ihrerseits Immobilienhandel in Qatar betreibt. Gegründet wurde diese Fondsgesellschaft von der Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH als Komplementärin sowie der Trend Capital Middle East GmbH (vormals Trend Capital USA Immobilien GmbH) und der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH, wobei letztere als Treuhandkommanditistin aufgetreten ist. Auch hier sollte als Mittelverwendungskontrolleur die WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig sein. Als sog. „Zielgesellschaft“ des Fonds wird im betreffenden Emissionsprospekt die Trend Capital Qatar Investments Ltd. mit Sitz in Dubai aufgeführt. Der Vertrieb dieses Fonds erfolgte ebenfalls durch die TC Servicegesellschaft mbH.

Ab Dezember 2008 wurde von der TC ein weiterer Immobilienfonds namens Trend Capital GmbH & Co. Indien 1 KG mit einer Mindestbeteiligung pro Anleger von € 10.000,- platziert, die wiederum 100% der Anteile an der „Zielgesellschaft“ Trend Capital Indien Holding Limited (Mauritius) erwerben sollte. Als Anbieter dieses sog. „TC Indien 1“ tritt die TC Middle East GmbH auf. Gründungsgesellschafter sind die Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH (Komplementär), die TC Middle East GmbH (Kommanditistin) sowie die MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH (Treuhandkommanditistin). Gegenstand dieser Gesellschaft ist laut Gesellschaftsvertrag u.a. die Gründung der o.g. Kapitalgesellschaft in Mauritius, deren Gegenstand die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien in Indien sein soll. Als Mittelverwendungskontrolleur für diesen Fonds sollte laut Prospektangaben erneut die WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fungieren.

Seit Juni 2009 erfolgt die Platzierung eines weiteren Fonds für erneuerbare Energien namens Trend Capital GmbH & Co. Sonne Italiens KG mit einem Eigenkapitalvolumen von rd. € 10 Mio. und einer Laufzeit bis voraussichtlich zum 31.12.2029. Gegenstand dieses Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Anlagen (PV) zur Stromerzeugung in Italien, insbesondere auch durch Beteiligung an der Trend Capital Energia Solare S.A.S. (nahe Turin), bzw. der TC Capital Neue Energien Italia s.r.l., einer Tochergesellschaft der Trend Capital GmbH & Co. Sonne Italiens KG als sog. Betreibergesellschaft. Anbieter und Gründungsgesellschafterin (Komplementärin) dieses Fonds ist wiederum die Trend Capital Neue Energien GmbH und Treuhandkommanditistin, bzw. Treuhänderin die MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH. Die Mittelverwendungskontrolle sollte  laut Emissionsprospekt von der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt werden. Vertrieben wurden die Fondsanteile u.a. von der Trend Capital Servicegesellschaft mbH (Gesellschafter lt. Prospekt: Trend Capital AG und Alexander Karg). Die italienische Beteiligungsgesellschaft des Fonds wurde am 29.09.2009 gegründet und nennt sich laut Prospektnachtrag Nr. 1 „Trend Capital Energia Solare s.a.s. di Trend Capital Neue Energien Italia s.r.l.. Als „Highlights“ dieser Beteiligung werden u.a. eine prognostizierte Rendite von durchschnittlichen 10,01% bezogen auf das Kommanditkapital (steuerfrei unter Progressionsvorbehalt), ein Beitritt bereits ab € 5.000,- zzgl. Agio und ein Sonderkündigungsrecht nach dem zehnten Betriebsjahr herausgestellt. Vorteile dieses Fonds sollen u.a. darin bestehen, dass ein Direktinvestment erfolge und daher kein Blindpoolfonds vorliege, dass es sich um einen erfahrenen Anbieter handele und dass nachhaltig hohe und laufende Ausschüttungen bereits ab dem Jahre 2010 gezahlt würden.

Laut einer Stellungnahme der TC vom 25.03.2011 hat die Centaurus Beteiligungsgesellschaft (vormals Trend Capital Verwaltungs GmbH) im Jahre 2010 den letzten (Kommandit-) Anteil der WestAudit AG an der TC Dubai Business KG im Werte von € 2.500,- übernommen. Außerdem wird mitgeteilt, dass ein Unternehmen namens FondsBase Treuhand UG als 100%ige Tochtergesellschaft der MVT gegründet wurde, um den Bereich der Online-Anlegerverwaltung abzudecken.

In einer Pressemitteilung der Unternehmensgruppe vom 08.11.2010 wird desweiteren darauf verwiesen, dass Herr Alexander Karg als langjähriger Geschäftsführer der vormaligen Trend Capital Servicegesellschaft mbH im Zuge einer Umstrukturierung der Gruppe alle Anteile an der Vertriebsgesellschaft übernommen habe und die im Zuge dieser Übernahme in „Advanced Sales GmbH“ umfirmiert wurde.

Aktuelles


 22.10.2012: „gomopa“ vermeldet U-Haft für Vorstand der Trend Capital AG Frank Simon

Wie der Finanznachrichtendienst „gomopa“ (Goldman, Morgenstern & Partners Consulting LLC) am 22.10.2012 berichtet, wurde der Vorstand der Trend Capital AG Herr Frank Simon am 11.10.2012 aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz vom 27.09.2012 u.a. wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Urkundenfälschung verhaftet.
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Nach Angaben von „gomopa“ soll Simon Kontoauszüge sowie ein Grundstückswertgutachten gefälscht und Anlegergelder zu eigenen Zwecken umgeleitet haben.

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 20.10.2012: „fondstelegramm“ zur Inhaftierung von „Trend Capital“-Initiator Frank Simon

Nach einem Bericht des Brancheninformationsdienstes „fondstelegramm“ wurde der Initiator der TC-Gruppe Herr Frank Simon von der zuständigen Staatsanwaltschaft Koblenz wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Urkundenfälschung verhaftet. Der Haftbefehl sei wegen Flucht- oder Verdunkelungsgefahr ergangen.

Der Verhaftung soll eine Durchsuchung der Mainzer Geschäftsräume von „Trend Capital“ im November 2011 vorausgegangen sein.

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 05.05.2012: „gomopa“ zu Geschäftsbericht 2009 für „Dubai Sports City KG“

In einer Pressemitteilung zum Geschäftsbericht der sog. „Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG“ für das Jahr 2009 vermeldet der Finanznachrichtendienst „gomopa“, dass der Fondsmanager Hendrik Atzert trotz eines Baustopps wegen leerer Kassen und fehlenden Kreditgebern von den Anlegern einen „Zuschuss“ für die Fondsadministration von rund einer halben Million Euro fordere, was ein „Nachschlag“ von 6% auf die getätigte Einlage bedeute.

Bis dato seien lediglich bis zu fünf der oberirdischen Stockwerke errichtet woden, so dass es noch ein weiter Weg bis zur Fertigstellung aller vorgesehenen 24 Obergeschosse sei.

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 16.03.2011: „kapital-markt intern“ fragt nach Rolle der „dima24“ bei „Trend Capital“

Wie der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ in seiner Ausgabe 08/11 berichtet, liegen ihm Informationen vor, wonach die „dima24“ (dima24.de Anlageberatung GmbH, Unterföhring) als größter Vertriebskanal für den Mainzer Initiator „Trend Capital“ fungiert haben soll. Daher wäre es nach Aussage von „kmi“ naheliegend, anzunehmen, dass die Vertriebsmitarbeiter der dima24.de Anlageberatung GmbH um ihren Chef Malte André Hartwieg im Sinne ihrer Partner und Kunden um Aufklärung über aktuelle Geschäftszahlen bei den von ihnen vermittelten Trend Capital Fonds bemüht seien.

Eine entsprechende Presseanfrage sei jedoch von der „dima24.de Anlageberatung GmbH“ bis zum Redaktionsschluß der Ausgabe 08/11 noch nicht beantwortet worden.

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 17.12.2010: „kapital-markt intern“ rät erneut zur Vorsicht bei „Trend Capital“

In einem ausführlichen Beitrag beleuchtet der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ (Ausgabe 50/2010) unter der Überschrift „Was ist los bei Frank Simon und seiner Trend Capital?“ einige Hintergründe über die einzelnen Immobilienfonds dieses Initiators.

In diesem Zusammenhang wird u.a. darüber berichtet, dass der Chef der Gruppe Herr Frank Simon am 20.05.2010 anläßlich eines Wohnzimmergesprächs in kleiner Runde geäußert haben soll, dass er seinem Vater die eigenen Auslandsimmobilienfonds, weil zu risikoreich, nie empfohlen hätte. Mit der betreffenden Aussage konfrontiert, habe er diese gegenüber „kmi“ ganz knapp mit „Ja“ bestätigt.

Desweiteren teilt „kmi“ in diesem Beitrag mit, dass die Vertriebsgesellschaft der Gruppe, die Trend Capital Servicegesellschaft mbH mit den Hauptgesellschaftern Trend Capital AG und Alexander Karg aus dem Unternehmensverbund herausgelöst, künftig unter „Advance Sales GmbH“ firmieren und auch Produkte anderer Emissionshäuser vertreiben werde.

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 25.11.2010: „kmi“ zu Jahresabschlüssen bei „TC Dubai Business Bay II + III“

Der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ (kmi) berichtet in seiner Ausgabe 47/10 über den Versuch des Initiators der Trend Capital Gruppe Herrn Frank Simon, mit der neuen Firmierung „Grund & Wert“ (GV Grund & Wert Service GmbH) den deutschen Immobilienmarkt zu beackern, während die laufende Produktwelt zahlreiche offene Fragen aufwerfe.

So hätte bei den Trend Capital Fonds Dubai Business Bay II und III die für die Erstellung der Jahresabschlüsse beauftragte Steuerberatungskanzlei Bollmann, Spielmann & Kollegen (Bad Oeynhausen) das Handtuch geworfen, wie aus deren Stellungnahme zu entnehmen sei.

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 27.08.2010: „kmi“ zur Gesellschafterversammlung bei der „TC Qatar Pearl KG“

In seiner Ausgabe 33/10 berichtet der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ (kmi) über die Einladung zur Gesellschafterversammlung der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG am 31.08.2010 und wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, was der Fonds bis dato trotz Freigabe der Investitionsmittel durch den Mittelverwendungkontrolleur mit dem Eigenkapital der Anleger gemacht habe und wann die geplanten Investitionen vollständig erfolgen würden.

Laut Mitteilung des Anbieters von Ende April 2010 seien zu diesem Zeitpunkt noch ca. € 6,8 Mio auf einem Konto geparkt gewesen.

Auf die Bitte eines Anlegers, u.a. auf dieser Gesellschafterversammlung über die Einberufung eines Beirates abstimmen zu lassen. habe der Fondsgeschäftsführer Peter Käsberger die Frage in den Raum gestellt, wer die Arbeit eines solchen Beirats zahle und erforderliche Reisekosten aufwende.

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 13.04.2010: „gomopa“ zu „Trend Capital Indienfonds“

Unter der Headline „Trend Capital Indienfonds: Luxusappartements für Slumbewohner“ berichtet der Finanznachrichtendienst „gomopa“ darüber, dass der Fondsinitiator Frank Simon einen Slum mit der Auflage sanieren müsse, später in den dortigen Eigentumswohnungen kostenlos die Altbewohner des Slums als Nachbarn der reichen Käufer mit einzuquartieren.

Allerdings müsse man sich fragen, welcher gut verdienende Inder 2.800,- Euro pro qm für eine Eigentumswohnung zahle, wenn seine Nachbarn ehemalige Slumbewohner sind und kostenlos in der Immobilie wohnen.

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 10.11.2009: „kapital-markt intern“ warnt vor Beteiligung an „TC Sonne Italiens KG“

Der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ (kmi, Ausgabe 37/09) meint in einem ausführlichen Prospekt-Check zur sog. Trend Capital GmbH & Co. Sonne Italiens KG, dass die Prospektverantwortlichen hinsichtlich der Angaben zur Mittelverwendung ein extremes Problem mit dem Umgang mit Zahlen zu haben scheinen. Auch gehe aus dem Prospekt nicht hervor, welche exakte Verteilung bei den vier angebotenen Beteiligungsmöglichkeiten erfolgen solle.

Noch abenteuerlicher werde es dann ab dem Jahre 2013, wo unabhängig von der jeweiligen Beteiligungsvariante eine Ausschüttung für die Anleger von 5,5% und im darauf folgenden Jahr von 6% prospektiert sei, während auf der Ebene der KG lediglich Ausschüttungen in Höhe von 5%, bzw. 5,25% genannt würden.

U.a. im Hinblick auf diese Unklarheiten wird etwaigen Anlageinteressenten zur Vorsicht bei einer Beteiligung an diesem Fonds geraten.

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 20.05.2009: „kapital-markt intern“ zu Risiken bei Trend Capital Indien 1 KG

In einem Prospektcheck aus dem Jahre 2009 zur sog. TC GmbH & Co. Indien 1 KG berichtet der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ (Ausgabe 16/09) u.a. darüber, dass zwar auf einen Projektpartner namens „Colliers International“ hingewiesen, ein wie auch immer gearteter Kooperationsvertrag mit „Colliers International“ jedoch im Prospekt überhaupt nicht erwähnt werde. Auch sei nicht ersichtlich, ob und in welcher Höhe irgendwo eine Vergütung von „Colliers International“ eingeplant sei.

Außerdem seien die Prognoseberechnungen nicht unbedingt schlüssig, weil bspw. unklar wäre, wie die laufenden Zinsausgaben für die vorgesehenen Fremdmittel von ca. 60-70% des Investitionsvolumens finanziert werden sollen.

Als Fazit heißt es schließlich, dass einige Fragen offenbleiben würden und Anlageinteressenten daher auch mit einem deutlich reduzierten Ergebnis rechnen müssten.

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 19.03.2008: „kapital-markt intern“ über Blind-Pool-Risiken bei TC Dubai Business Bay III

In seiner Ausgabe 05/08 bemängelt der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ (kmi) in einem sog. „Prospekt-Check“ bei der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Business III KG, dass man aufgrund der Firmierung den Eindruck bekommen könnte, dass ausschließlich im Business-Bay-Bereich von Dubai investiert werde. Tatsächlich seien jedoch nach den Angaben im Gesellschaftsvertrag auch Investitionen in anderen Emiraten der VAE möglich.

Außerdem wären die Prospektangaben hinsichtlich der Erfahrungen der Geschäftsleitungen in Dubai und den übrigen Vereinigten Arabischen Emiraten zu dürftig und es sei insbesondere nicht ersichtlich, welche Erfahrungen man im Bereich von Immobilienhandelsfonds gesammelt habe und wer vor Ort mit welcher Qualifikation die Veräußerung, bzw. Weiterveräußerung der Immobilien vornehmen werde.

Wegen der Blind-Pool-Struktur des Fonds wird hinsichtlich einer Fondsbeteiligung ausdrücklich zur Vorsicht geraten.

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 04.04.2007: „kmi“-Prospektcheck zu „Growth Fund Life Science GmbH & Co. KG“

Der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ berichtet in seiner Ausgabe 11/07 über den sog. „Life Science Fund“ (Growth Fund Life Science GmbH & Co. KG) aus dem Hause Trend Capital und kommt zu dem Fazit, dass die Risikostreuung bei diesem Angebot nicht sehr breit sei, so dass sich eine Investition bestenfalls zur Beimischung bei größeren Depots eigne.

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 20.12.2005: „kapital-markt intern“ rät zu Vorsicht bei Trend Capital Dubai Sports City

In einem sog. Prospekt-Check aus dem Jahre 2005 hat der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“ (kmi, 43/05) hinsichtlich einer Beteiligung an der sog. Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG“ zur Vorsicht geraten und diese Warnung u.a. damit begründet, dass im Verkaufsprospekt wichtige Informationen wie z.B. eine aussagefähige Baubeschreibung fehlen würden.

Außerdem seien die Prospektangaben zu den steuerlichen Aspekten zu dürftig, so dass eine etwaige Beteiligung in jedem Falle mit einem eigenen versierten Steuerberater durchgesprochen werden solle.

Rechtslage


 … gegenüber dem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler:

Geschädigte Anleger können zunächst von ihrem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler im Wege eines Schadensersatzanspruchs grundsätzlich die volle Erstattung ihrer Einlage verlangen, wenn sie von diesem unvollständig oder fehlerhaft über die Besonderheiten und Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurden.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 19.10.2006, Az. III ZR 122/05) kommt ein solcher Schadensersatzanspruch bspw. dann in Betracht, wenn der Berater oder Vermittler dem Anleger die empfohlene Beteiligung als „sicher“ dargestellt hat, obwohl diese mehr oder weniger spekulativer Natur ist.

Außerdem ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt, v. 10.11.2011, Az. III ZR 81/11; BGH, Urt. v. 11.09.2003, Az. III ZR 381/02) regelmäßig von einem anspruchsbegründenden Aufklärungs- und Beratungsfehler auszugehen, wenn der Anleger von seinem Berater oder Vermittler nicht oder unzutreffend über die wirtschaftliche Plausibilität einer solchen Kapitalanlage oder über die Bonität und Seriösität der Initiatoren und Kapitalsuchenden aufgeklärt wurde. Liegen dem Anlageberater oder -vermittler hierzu keine gesicherten Informationen vor, hat er den Anleger auch hierüber ausdrücklich zu informieren (BGH aaO).

Im übrigen sind die einem Emissionsprospekt enthaltenen Hinweise auf etwaige Risiken der betreffenden Beteiligung regelmäßig kein Freibrief für den Berater oder Vermittler, Risiken und Besonderheiten abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, Urt. v. 12.07.2007, Az. III ZR 83/06).

Zu solchen und ähnlichen Aukflärungs- und Beratungsfehlern sowie zu den sich daraus ergebenden Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger auf Schadensersatz exitiert inzwischen ein Forum umfangreicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und diverser Instanzgerichte.

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 … gegenüber den Initiatoren, bzw. Gründungsgesellschaftern:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH, Urt. v. 13.07.2006, Az. III ZR 361/04) und diverser Instanzgerichte (u.a. OLG Karlsruhe, Urt. v. 03.07.2006, Az. 14 U 51/07) haften auch die Initiatoren einer solchen Kapitalanlage, insbesondere deren sog. Gründungsgesellschafter den Anlegern gegenüber sowohl bei unvollständigem oder fehlerhaftem Prospekt wie auch bei pflichtwidriger Aufklärung und Beratung des Anlegers durch den Anlageberater oder Anlagevermittler unmittelbar auf Ersatz des entstandenen (Vermögens-) Schadens und damit im Ergebnis auf eine Rückabwicklung des Fondsbeitritts.

Die Gründungsgesellschafter eines solchen geschlossenen Fonds müssen vor allem dafür einstehen, dass ein Verkaufsprospekt bei dem Anleger keine falschen Vorstellungen über die von ihm einzugehende Beteiligung weckt und dass die schriftlichen Angaben richtig und nicht irreführend sind (so u.a. BGH, Urt. v. 06.10.1980, Az. II ZR 60/80). Verletzen die Gründungsgesellschafter diese Pflicht(en), haben sie den betroffenen Anlegern ihren gesamten Schaden aus der Eingehung dieser Beteiligung, also im Zweifel das volle Anlagekapital zu ersatten.

Urteile


Urteile im Zusammenhang mit dieser Kapitalanlage liegen uns derzeit nicht vor.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Rainer Lenzen

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