Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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P&R Container in der Kritik von FINANZtest

In einem Beitrag über P&R Container berichtet das Verbrauchermagazin „FINANZtest“ (Stiftung Warentest) in Ausgabe 7/2017 von Mietunterdeckungen in dreistelliger Millionenhöhe für 2014 und 2015 und stellt sich dabei die Frage, wie diese Unterdeckungen finanziert werden. Nach Angaben von „FINANZtest“ erzielte die P&R Equipment & Finance Corp., die u.a. die Container beschaffen und…

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UDI Immo Sprint FESTZINS I in der Kritik des „fondstelegramm“

Laut einer Kritik des Kapitalanlagen-Informationsdienstes „fondstelegramm“ vom 02.06.2017 steht bei dem Anlageangebot „UDI Immo Sprint FESTZINS I“ aus Nürnberg der angebotene Zins in keinem Verhältnis zu dem eingegangenen Risiko. Zwar sollen die Anlegergelder nach Angaben des „fondstelegramm“ immer in die rentabelsten und aussichtsreichen „Green Buildings“ investiert werden. Allerdings stelle sich die Frage, warum…

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FERI Private Equity Portfolio 2017 ein (Dach-) Fonds mit doppeltem Blind-Pool-Risiko?

Laut einer Bewertung des Kapitalanlagen-Informationsdienstes „fondstelegramm“ vom 30.03.2017 besteht bei dem sogen. „FERI Private Equity Portfolio 2017“ der FEREAL AG (Bad Homburg) ein doppeltes Blind-Pool-Risiko. Begründet wird diese Meinung vom „fondstelegramm“ u.a. damit, dass die Anleger bei diesem FERI-Fonds letztlich nicht wüssten, in welche Zielfonds ihre Gelder investiert würden und über welchen…

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Autark Group AG bietet „Forderungsabkauf“ von Nachrangdarlehen

In einem Schreiben vom 22.05.2017 teilt die Autark Invest AG ihren Anlegern mit, dass die Autark Group AG (Berlin) dazu bereit sei, jedem Investor ein „individuelles Angebot“ zum Forderungsabkauf seines Nachrangdarlehens zu unterbreiten. Allerdings sollen die Anleger im Falle eines solchen „Forderungsabkaufs“ keine direkten (Rück-) Zahlungen erhalten. Vielmehr will die Gesellschaft die betreffenden Nachrangdarlehen in eine…

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KSH Energy Fund III: Risiko einer unbeschränkten und persönlichen Haftung der Anleger mit ihrem gesamten Privatvermögen

In einem Schreiben an die Anleger der KSH Energy Fund III GmbH & Co. KG vom 13.04.2017 weist die KSH Fund Verwaltungsgesellschaft mbH darauf hin, dass dringend die Bestellung einer neuen persönlich haftenden Gesellschafterin für den Fonds geboten sei, da ansonsten die erhöhte Gefahr bestünde, dass die derzeit als Komplementärin…