Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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Agri Terra KG: Öffentliches Angebot der Vermögensanlage „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ von BaFin untersagt

Mit Verfügung vom 18.06.2018 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Agri Terra KG (Grasbrunn) das öffentliche Angebot der Vermögensanlage „Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ untersagt. Laut Angaben der Behörde ist die Untersagung deshalb erfolgt, weil die Anbieterin bislang keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach…

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ForestFinance – Waldinvestments in der Kritik von FINANZtest

In seiner Ausgabe Nr. 1/2018 hat das zur „Stiftung Warentest“ gehörende Verbrauchermagazin „FINANZtest“ mehrere Waldinvestment-Angebot der „ForestFinance“-Gruppe (Bonn) geprüft und im Ergebnis als „mangelhaft“ bewertet. Betroffen von dieser Bewertung sind unter anderem die Anlagen „Waldsparbuch“, „BaumSparvertrag“, „GreenAcacia“ und „Kakaowald“ der Forest Finance Service GmbH. Laut „FINANZtest“ (Stiftung Warentest) würde zwar…

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Flex Fonds in Problemen wegen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart?

Die Flex Fonds Gruppe ist laut mehreren übereinstimmenden Medienberichten Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des Verdachts des Betruges und der Untreue im Zusammenhang mit dem „Regio Flex Fonds 1“. Bei den Problemen geht es offenbar um den von der Unternehmensgruppe gebauten „Postturm“ in Schorndorf, der angeblich zu einem überhöhten…

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P&R Container Insolvenz: Banken- und Vermittlerhaftung?

Wie sich inzwischen nach einer Vielzahl von Anrufen und Schreiben geschädigter Anleger der P&R Container Gruppe herausgestellt hat, wurden diese beim Erwerb ihrer Container von den vermittelnden Banken und freien Beratern oftmals mit falschen oder grob irreführenden Aussagen über die angebliche „Sicherheit“ dieser Geldanlage zur Zeichnung ihrer Verträge geworben. So…

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BodenWert Immobilien AG – Irreführende Werbung für „FESTZINS PLUS“?

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs ist die im Jahre 2015 von der Münchener BodenWert Immobilien AG betriebene Werbung für ihr Festzins-Angebot „FESTZINS PLUS“ mit einer festen Rendite von 5,75% bis 6,25% pro Jahr nach eingehender rechtlicher Bewertung irreführend. Gegenstand dieses Urteils war ein Internetauftritt der BodenWert Immobilien AG, wo…