Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Performance IMC Vermögensverwaltung AG: Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des Betruges

Laut einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 18.08.2017 hat diese im Zusammenhang mit der Performance IMC Vermögensverwaltung AG (Mannheim) ein Ermittlungsverfahren gegen insgesamt 11 Beschuldigte wegen des Verdachts der Marktmanipulation, der Untreue und des Betruges eingeleitet.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erfolgte die Einleitung des Ermittlungsverfahrens aufgrund mehrerer Anzeigen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Im Rahmen dieses Verfahrens wurde laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Mannheim gegen zwei Beschuldigte ein Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt. Das Ermittlungsverfahren richte sich allerdings nicht gegen den amtierenden Vorstand der Performance IMC Vermögensverwaltung AG Herrn Muhyddin Suleiman. Anderslautende Pressemitteilungen seien falsch.

 

Gegenstand des Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Performance IMC Vermögensverwaltung AG

In dem Ermittlungsverfahren gegen diverse Beschuldigte der Performance IMC Vermögensverwaltung AG geht die Staatsanwaltschaft Mannheim nach eigenen Angaben dem Verdacht nach, dass diese Personen seit dem Jahre 2009 ein Firmengeflecht genutzt haben sollen, um Anleihen auszugeben und diese zwischen Kapitalanlegern und kapitalgebenden Fonds in abgesprochenen Geschäften an der Börse zu handeln.

Dabei seien die betreffenden Anleihen u.a. auch bei den Fonds „Diversified Strategic Asset Allocation Saphir 1 Fund“ (WKN DWS0PU; ISIN LU0327385166), „Diversified Strategic Asset Allociation Saphir 2 Fund“ (WKN DWS0PV; ISIN LU0327386214)  und „Saphir Global Chance Fund B“ (WKN 725263; ISIN LU0154399124) platziert worden.

Allerdings soll es sich nach derzeitigem Ermittlungsstand bei diesen Anleihen lediglich um einen Bruchteil des von der Performance IMC Vermögensverwaltung AG und den Fonds insgesamt verwalteten Anlagekapitals handeln.

Derzeit werte das Landeskriminalamt Baden-Württemberg umfangreiches in einer bundesweiten Durchsuchung gesichertes Beweismaterial aus.

 

Anteilsrücknahme ausgesetzt

Nach Angaben des Kapitalanlagen-Informationsdienstes „FONDS professionell ONLINE“ können seit dem 07.07.2017 keine Anteilsscheine an den betroffenen Fonds mehr zurückgegeben werden. Mittlerweile sollen auch keine Anteilskäufe bei diesen Fonds mehr möglich sein.

Laut „FONDS professionell ONLINE“ habe sich die Kapitalverwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser zu diesem drastischen Schritt veranlasst gesehen, da die Werthaltigkeit eines Teils des Fondsvermögens möglicherweise nicht in vollem Umfang gegeben sei.

 

Rechtsrat für Anleger bei der Performance IMC Vermögensverwaltung AG

Anleger, die in einen der genannten Fonds investiert haben oder im Zusammenhang mit anderen Kapitalanlagen Kunden der Performance IMC Vermögensverwaltung AG sind oder waren, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob die Möglichkeit besteht, gegen die Gesellschaft oder deren verantwortliche Mitarbeiter wegen etwaiger Verluste Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen beraten und vertreten Anleger zu dieser Kapitalanlage in allen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrungen der Rechtsanwälte der Kanzlei Seimetz & Kollegen mit vergleichbaren Fällen aus dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und angesichts der dabei erstrittenen anlegerfreundlichen Urteile und deren Bewertung in den Medien verfügt unsere Kanzlei über die notwendige fachliche Expertise, um die jeweiligen Ansprüche ihrer Mandanten bestmöglich um- und durchzusetzen.

Für eine kostengünstige Erstberatungspauschale, die auf etwaige spätere Gebühren angerechnet wird, erhalten unsere Mandanten eine ausführliche Bewertung und Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten ihres jeweiligen Falles.

 

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