Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Infinus AG – ecoConsort AG (Dresden) jetzt ebenfalls in vorläufiger Insolvenz

Nach Auskunft des Amtsgerichts in Dresden wurde nunmehr über das Vermögen der zum Infinus-Konzern (Future Business KG aA, Prosavus AG) gehörenden „ecoConsort AG“ ebenfalls ein voläufiges Insolvenzverfahren angeordnet und Herr Frank-Rüdiger Scheffler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt (Az. 531 IN 2288/13).

Zur Sicherung der Vermögenswerte wurde angeordnet, dass Verfügungen der ecoConsort AG über Gegenstände der Insolvenzmasse nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind und dass Drittschuldner nur noch an diesen leisten dürfen, es sei denn, er stimmt einer Leistung direkt an die Schuldnerin zu.

Einzelzwangsvollstreckungsmassnahmen wurden vom Gericht eingestellt.

Die unter dem Dach der Infinus-Gruppe (Dresden) firmierende ecoConsort AG hat sich selbst als Emissionshaus bezeichnet, das auf „substanzwertorientierte“ Anlagen spezialisiert sei, die im höchsten Maße nachhaltige, ökologische und ethische Aspekte berücksichtigen und private Anleger von einem überdurchschnittlich wachsenden Markt profitieren lassen sollten.

Die ecoConsort AG hatte sich nach eigenen Angaben zum Ziel gesetzt, ihren Anlegern eine attraktive, ökologische, nachhaltige und transparente Anlagemöglichkeit zu bieten. Zu diesem Zweck vertrieb die ecoConsort AG über die Dresdner Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut sogen. Orderschuldverschreibungen als festverzinsliche Wertpapiere ab einem Anlagebetrag von € 2.500,- als Investition in Geld- und Sachwerte, die mit einem Zins von bis zu 7% p.a. bedient werden sollten.

Ausserdem konnten bei der ecoConsort AG Anteile an einem sogen. „Infinus ecoConsort Fund“ gezeichnet werden, dessen Portfolio ebenfalls entsprechende Nachhaltigkeitskritieren erfüllen sollte.

Mit Anordnung der vorläufigen Insolvenz über das Vermögen der ecoConsort AG ist die (Rück-) Zahlung dieser Investitionen zunächst einmal ausgesetzt.

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