Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
  •     Verehrte Besucher, bitte nutzen Sie bei Fragen zu bank- und kapitalmarktrechtlichen Themen, zu einzelnen Kapitalanlagen oder in versicherungsrechtlichen Fragen unser kostenloses Rückrufangebot!
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Kosten

 

Erstberatung / Erstbewertung

Für eine Pauschale von € 250,- inkl. Auslagen und Mwst. unterziehen wir Ihren konkreten Fall nach Maßgabe unserer allgemeinen Mandatsbedingungen einer überschlägigen tatsächlichen und rechtlichen Prüfung, über deren Ergebnis Sie dann von uns zeitnah eine ausführliche schriftliche Erstbewertung zu den Möglichkeiten und den Erfolgsaussichten eines weiteren Vorgehens erhalten.

Im Rahmen dieser schriftlichen Erstbewertung zeigen wir Ihnen u.a. auf, welche Forderungen oder Einwendungen gegen welche potentiellen Anspruchsgegner in Betracht kommen und auf welchen Rechtsgrundlagen und eventuellen Gerichtsurteilen diese Ansprüche beruhen.

In der Pauschale von € 250,- inkl. Auslagen und Mwst. enthalten ist auch eine eventuelle (fern-) mündliche Nachbesprechung unserer schriftlichen Erstbewertung mit Ihnen sowie ggf. eine Anfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer hinsichtlich einer etwaigen Übernahme der Kosten Ihrer anwaltlichen Beratung und Vertretung.

Ebenfalls in der Pauschale enthalten ist eine ungefähre schriftliche Übersicht über diejenigen Kosten und Gebühren, die bei einer weitergehenden außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Beratung und Vertretung für Sie entstehen könnten.

Sollten Sie sich nach Erhalt unserer schriftlichen Erstbewertung mangels Erfolgsaussichten oder aus anderen Gründen dazu entschließen, Ihre Anlegenheit nicht (mehr) anwaltlich weiterzuverfolgen, entstehen Ihnen über die Pauschale von € 250,- inkl. Auslagen und Mwst. hinaus für unsere Tätigkeit keine weitergehenden Kosten oder Gebühren.

Falls Sie uns im Hinblick auf die für Sie erstellte Erstbewertung mit Ihrer weiteren außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Beratung und Vertretung beauftragen, wird die von Ihnen zu zahlende Pauschale von € 250,- inkl. Auslagen und Mwst. in voller Höhe auf später anfallende Anwaltsgebühren angerechnet.

Um für Sie im Rahmen des vorliegenden Pauschalangebotes eine umfassende Erstbewertung vornehmen zu können, bräuchten wir von Ihnen zunächst eine möglichst ausführliche schriftliche Schilderung des Sachverhaltes und der Probleme, die zu Ihrer Anfrage bei uns geführt haben. Desweiteren benötigen wir Kopien aller maßgeblicher Vertrags- und sonstiger Unterlagen, die aus Ihrer Sicht für die Prüfung Ihres Falles wichtig sein könnten. Falls wir im Rahmen unserer Vorprüfung zu dem Ergebnis kommen sollten, daß uns zur Durchführung einer Prüfung weitere wichtige Unterlagen oder Informationen von Ihnen fehlen, würden wir uns ggf. mit Ihnen in Verbindung setzen und diese Unterlagen und Informationen explizit anfordern.

In Ausnahmefällen, d.h. bei besonderer Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage oder bei einem besonders hohen Bearbeitungsaufwand behalten wir uns im übrigen vor, mit unseren Mandanten ein über dem Pauschalangebot von € 250,- inkl. Auslagen und Mwst. liegendes Beratungshonorar zu vereinbaren. Sollte dies jedoch in Ihrem Falle erforderlich sein, würden wir Sie über dessen Grund und Höhe vorab schriftlich informieren und nur dann tätig werden, wenn Sie mit dem erhöhten Honorar einverstanden sind.

 

Weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Beratung und Vertretung

Unsere weitergehende außergerichtliche und/oder gerichtliche Beratung und Vertretung berechnet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe dieser Gebühren richtet sich im wesentlichen nach dem sog. Gegenstands- oder Streitwert, der in der Regel nach dem konkreten wirtschaftlichen Interesse des Mandanten bemessen wird.

Da jedoch die genaue Berechnung des jeweiligen Gegenstands-, bzw. Streitwertes von Fall zu Fall höchst unterschiedlich ist und auch die Anzahl der in Betracht kommenden Gebühren u.a. von der Anzahl der Anspruchsgegner und den erforderlichen Maßnahmen abhängt, lässt sich eine hinreichend genaue Einschätzung der möglicherweise anfallenden Anwalts- und eventuellen Gerichtskosten für eine weitergehende außergerichtliche und/oder gerichtliche Beratung und Vertretung nur nach eingehender Kenntnis der jeweiligen Umstände des Einzelfalls abgegeben.

Auch für die weitergehende außergerichtliche und/oder gerichtliche Vertretung unserer Mandanten behalten wir uns in Ausnahmefällen, d.h. bei besonderer Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage, bei besonders hohem Bearbeitungsaufwand oder bei einer besonderen Bedeutung der Angelegenheit ausdrücklich vor, eine gesonderte schriftliche Gebühren-, bzw. Vergütungsvereinbarung zu treffen.