Seimetz Rechtsanwälte - Im Alten Weiher 5-7, 66564 Ottweiler
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Future Business KG aA, PROSAVUS AG, INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut

Orderschuldverschreibungen, Genussrechte

Überblick

Gründung der Future Business KG aA

Die am 23.02.2000 gegründete und am 04.08.2000 im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden eingetragene Future Business KG aA befasst sich nach eigenen Angaben mit dem Erwerb und der renditeorientierten Verwertung von Lebens- und Rentenversicherungspolicen, der Finanzierung und Verwertung von Versicherungsbeständen, der Beteiligung an Firmen der Finanzdienstleistungsbranche und dem Erwerb und Handel mit Grundstücken und Immobilien.

Sie bietet interessierten Anlegern die Möglichkeit einer Beteiligung an ihrem Unternehmen durch Zeichnung festverzinslicher Orderschuldverschreibungen und Genussrechten mit verschiedenen Laufzeiten.

Oderschuldverschreibungen der Future Business KG aA

Die Orderschuldverschreibungen der Future Business KG aA können ab einer Anlagesumme von mindestens € 2.500,- mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren erworben werden und sollen eine Verzinsung von 5,0% p.a. bis zu 8,0% p.a. erzielen (Stand 15.07.2008).

Genussrechte der Future Business KG aA

Die Genussrechte der Future Business KG aA werden in drei Varianten mit unterschiedlichen Laufzeiten und einer Basisverzinsung von 5% p.a. (Serie A-06), 6% p.a. (Serie B-06) und 7% p.a. (Serie C-06) angeboten (Stand 15.07.2008). Darüberhinaus wird eine Übergewinnverzinsung von bis zu 8% p.a. in Aussicht gestellt.

Struktur der Future Business Gruppe (Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut)

Zum Konzern der Future Business KG aA gehören außerdem noch die Capital Business GmbH, die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut, die Moritzburger Versicherungsmakler GmbH, die INFINUS PR und Marketing GmbH, die PROSAVUS AG (vormals: Future Business PLUS AG, die INFINUS Vertrieb & Service AG, die Fa. Biehl Capital Partner und die INFINUS Hausverwaltung GmbH (Stand April 2009).

Prosavus AG (vormals Future Business Plus AG)

Auch die PROSAVUS AG (vormals: Future Business PLUS AG), deren Hauptgeschäftsfeld sich auf den Handel mit kapitalbildenden und fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungspolicen, Immobilien und Beteiligungen an Unternehmen bezieht, bietet vinkulierte Namensgenussrechte an ihrem Unternehmen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren und ab einem Mindestanlagebetrag von € 1.000,- an. Hierfür soll eine jährlich steigende Basisdividende von 6% p.a. im ersten bis 7,4% im zehnten Jahr und eine ertragsabhängige Übergewinnbeteiligung gezahlt werden (Stand April 2012).

Infinus Gruppe

Nach Unternehmensangaben ist die INFINIUS Vertrieb & Service AG vor allem als Makler für Versicherungen, exklusive Immobilien und Vermögensanlagen tätig und bietet zum Teil auch exklusive Finanzprodukte unter eigenem Label an. Außerdem tritt sie als Anbieter am Zweitmarkt für deutsche Fondspolicen auf.

Die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut vermittelt als Wertpapierhandelshaus sowohl Schuldverschreibungen, Genussrechte, Investmentfonds und Vermögensverwaltungsverträge.

Future Business KG aA / Infinus AG in der Bewertung

In seiner Ausgabe 24/05 setzt sich der Brancheninformationsdienst „kapital-markt intern“  (kmi) mit den Orderschuldverschreibungen der Future Business KG aA auseinander und rät in seiner Bewertung potentiellen Anlegern ohne einschlägige Erfahrungen im Hinblick auf die bestehenden Risiken bis hin zu einem Totalverlust zur Vorsicht.

Zu den Genussrechten der Future Business PLUS AG meint ‚kmi‘ in einem Prospektcheck seiner Ausgabe 35/06, dass der entsprechende Prospekt eine positive Anlageentscheidung nicht rechtfertigen würde.

Auch das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS) kommt in einer Bewertung vom 16.7.2008 zu den Orderschuldverschreibungen der Future Business KG aA zu dem Ergebnis, sicherheitsorientierte Anleger sollten von Angeboten der „Future Business KG aA“ Abstand nehmen.

Aktuelles

06.02.2014: Staatsanwaltschaft veröffentlicht sichergestellte Vermögenswerte im Bundesanzeiger

In einer auf den 31.01.2014 datierten Mitteilung im Bundesanzeiger hat die Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr wie angekündigt eine Übersicht über die von den Hauptbeschuldigten in Sachen Infinus, Future Business AG, Prosavus AG, EcoConsort AG u.a. sichergestellten Vermögenswerte veröffentlicht.

Für geschädigte Anleger bedeutet dies, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, etwaige Schadensersatzansprüche vorläufig durch eine (Arrest-) Pfändung in diese Vermögenswerte zu sichern.

Da in einem solchen Verfahren allerdings der Grundsatz gilt, dass geschädigte Gläubiger nach der Reihenfolge der ausgebrachten Arrestpfändungen befriedigt werden, sollte ein solcher Arrestantrag möglichst schnell erfolgen, um eine Rangstelle zu erlangen, die noch eine Befriedigung aus den sichergestellten Vermögenswerten verspricht.

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15.11.2013: Future Business KG aA und Prosavus AG – vorläufige Insolvenzverwalter bestellt  

Mit Beschlüssen vom 15.11.2013 hat das Amtsgericht Dresden nunmehr in den beiden Insolvenzeröffnungsverfahren über die Vermögen der Future Business KG aA (Az. 532 IN 2257/13) sowie der Prosavus AG (Az. 532 IN 2258/13) die Herren Dr. Bruno M. Kübler und Frank-Rüdiger Scheffler zu vorläufigen Insolvenzverwaltern der beiden Schuldnerinnnen ernannt.

Laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Unternehmen wurden eingestellt.

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05.11.2013: Infinus AG, Future Business KG aA und Prosavus AG durchsucht?

Nach übereinstimmenden Medienberichten sollen am 05.11.2013 in den Geschäftsräumen der Infinus AG, der Future Business KG aA und der Prosavus AG wegen des Verdachts des Betruges, bzw. Anlagebetruges mehrere Durchsuchungen stattgefunden haben.

Im Rahmen dieser Razzia habe die Staatsanwaltschaft Dresden u.a. mehrere Nobelkarossen beschlagnahmt und diverse Beweismittel sichergestellt.

Ob und inwieweit in diesem Zusammenhang auch Haftbefehle vollstreckt wurden, ist derzeit noch unklar.

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13.02.2013: Future Business KG aA eröffnet Niederlassungen in Vancouver und Zürich

Wie die INFINUS PR und Marketing GmbH (Dresden) in einer Pressemitteilung vom Februar 2013 verlautbart, sucht die Future Business KG aA (FuBus) für ihre neuen Niederlassungen in Vancouver (Kanada) und Zürich (Schweiz) Mitarbeiter u.a. für die Finanzierungsabteilung und als Assistenz des Vorstandes.

Desweiteren teilt die INFINIUS PR und Marketing GmbH mit, dass das Emissionshaus Future Business KG aA, welches in die Geschäftsbereiche Versicherungspolicen, Immobilien und Unternehmensbeteiligungen investiere, sein Grundkapital seit Unternehmensgründung auf über 21 Mio. Euro erhöht habe und inzwischen mit einem Anlagekapital von 533,2 Mio. investiert sei.

Anleger hätten die Möglichkeit, sich durch den Erwerb von börsen- und marktzinsunabhängigen Anlageprodukten in Form von Genussrechten und Orderschuldverschreibungen am Erfolg der Future Business KG aA (FuBus) zu beteiligen.

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 01.06.2012: Future Business PLUS AG wird zu PROSAVUS AG

In einer Pressemitteilung vom 01.06.2012 teilt das Unternehmen mit, dass die Future Business PLUS AG zum 01. Juni 2012 einen neuen Namen erhalten habe und nunmehr unter der Bezeichnung PROSAVUS AG firmiere. Die Buchstabenkombination der PROSAVUS AG stehe für Sachwert, Vermögen und Stabilität und gebe so den Fokus des Dresdner Emissionshauses auf wertstabile Substanzwerte wieder.

Mit dieser Umbenennung trage die PROSAVUS AG den veränderten Rahmenbedingungen der Novellierung des Vermittlerrechts ebenso wie der Einstufung von Namens-Genussrechten als Finanzinstrumente Rechnung.

Die PROSAVUS AG werde nach Unternehmensangaben auch in Zukunft an der bewährten Strategie festhalten und auf kontinuierliche überdurchschnittliche Renditen in Verbindung mit höchstmöglicher Sicherheit und Flexibilität setzen.

Rechtslage

 … gegenüber dem Anlageberater, bzw. Anlagevermittler:

Falls ein Anleger im Zusammenhang mit dem Erwerb von Orderschuldverschreibungen oder Genussrechten an der Future Business KG aA, bzw. der Future Business PLUS AG von seinem Anlageberater oder -vermittler unvollständig oder fehlerhaft über die allgemeinen und speziellen Besonderheiten und Risiken dieser Beteiligungen aufgeklärt und beraten oder gar arglistig getäuscht wurde, steht ihm unter Umständen gegenüber dem Berater, bzw. Vermittler oder dem dahinterstehenden Beratungs- oder Vermittlungsunternehmen ein auf Rückabwicklung der Investition gerichteter Schadensersatzanspruch zu.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein solcher Anspruch auf Schadensersatz etwa dann in Betracht, wenn der Berater oder Vermittler dem Anleger gegenüber die betreffende Kapitalanlage in seiner Bewertung als „sicher“ bezeichnet hat, obwohl diese mehr oder weniger spekulativer Natur ist, weil bspw. das Risiko einer Insolvenz droht (BGH, Urt. v. 19.10.2006, Az. III ZR 122/05).

Eine fehlerhafte Aufklärung und Beratung ist in der Regel auch dann gegeben, wenn der Anleger von seinem Berater nicht oder unzutreffend über die Bonität und Seriösität der Initiatoren und Kapitalsuchenden infomiert wurde (BGH, Urt. v. 11.09.2003, Az. III ZR 381/02; OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.03.2006, Az. 5 U 257/05). Liegen dem Anlageberater hierzu keine gesicherten Informationen oder Erfahrungen vor, hat er den Anleger auch darüber ausdrücklich in Kenntnis zu setzen (BGH aaO).

Dabei hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 19.06.2008, Az. III ZR 159/07) ausdrücklich klargestellt, dass auch die in einem (Emissions-) Prospekt enthaltenen Hinweise auf etwaige Risiken einer solchen Kapitalanlage kein Freibrief für den Anlageberater oder -vermittler sind, Risiken abweichend hiervon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die (Risiko-) Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert.

Zu solchen und ähnlichen Aufklärungs- und Beratungsfehlern sowie zu Art und Umfang der sich daraus ergebenden Schadensersatzansprüche geschädigter Kapitalanleger gegenüber den jeweiligen Vertriebspersonen und -organisationen existiert inzwischen eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und verschiedener Instanzgerichte.

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 … gegenüber der Beteiligungsgesellschaft:

Falls ein Anleger ohne einschlägige Erfahrungen mittels werblicher Aussagen über die Sicherheit einer Kapitalanlage wie etwa den von der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut begebenen Orderschuldverschreibungen oder Genussrechten an der Future Business KG aA oder der Prosavus AG über deren Besonderheiten und Risiken fehlerhaft aufgeklärt oder gar arglistig getäuscht wurde, kann er diese Beteiligungen unter Umständen ausserordentlich und aus wichtigem Grunde kündigen und von den Beteiligungsgesellschaften die vorzeitige Rückzahlung seines gesamten Kapitals verlangen (so i.E. bspw. BGH, Urt. v. 05.10.1992, Az. II ZR 172/91; OLG Hamm, Urt. v. 19.10.2010, Az. 7 U 21/10).

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 … gegenüber den massgeblichen Initiatoren:

Sofern es sich bei einer Kapitalanlage in Form von solchen Orderschuldverschreibungen oder Genussrechten an der Future Business KG aA oder der Prosavus AG in Wahrheit um ein sog. „Schneeballsystem“ handelt, weil die vertragsgemäße Bedienung dieser Anteilsscheine nicht durch die Ertragskraft des ausgebenden Unternehmens gewährleistet war, sondern nur durch die Ausgabe neuer Schuldscheine erfolgen konnte, haften die hierfür verantwortlichen Personen und Unternehmen (z.B. die Infinius AG Finanzdienstleistungsinstitut) einem geschädigten Anleger grundsätzlich unmittelbar und persönlich wegen sittenwidriger Schädigung auf Ersatz des ggf. eingetretenen Schadens (so zuletzt bspw. OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2012, Az. I-6 U 73/11).

Ein ebensolcher Schadensersatzanspruch kann sich u.U auch aus den Grundsätzen einer sog. Prospekthaftung ergeben (LG Düsseldorf, Urt. v. 11.03.2008, Az. 10 O 262/07).

Urteile


Urteile im Zusammenhang mit dieser Kapitalanlage liegen uns derzeit nicht vor.

Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Patrick Didas, Rechtsanwalt Klaus Seimetz

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